- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 22/2016
- Pharmazeutisches Recht
Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Deutsches Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)
Vom 18. April 2016 (BAnz AT 27.05.2016, B4)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen. Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat mehrere Monografien überarbeitet. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 27.05.2016, B4)
Geänderte Monografien
- Acidum hexachloroplatinicum
- Arctostaphylos uva-ursi
- Arnica montana ex herba ad usum externum
- Cichorium intybus, ethanol. Decoctum
- Cichorium intybus Rh
- Chininum sulfuricum
- Cuprum metallicum
- Haplopappus baylahuen
- Magnesium phosphoricum
- Prunus spinosa e summitatibus
- Veratrum album
- Veratrum album, ethanol. Decoctum
Stellungnahmen zu den oben genannten Entwürfen des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 28. Juli 2016 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Isavuconazol
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30. Mai 2016 (BAnz AT 30.05.2016, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Isavuconazol“ vom 4. Mai 2016 abgedruckt.**
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 25. Mai 2016 (BAnz AT 25.05.2016, B6) ist die „Bekanntmachung Nr. 419 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. März 2016 abgedruckt.**
Änderung der Packungsgrößenverordnung
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 25. Mai 2016 (BAnz AT 25.05.2016, B7) ist eine „Bekanntmachung über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung“ vom 11. Mai 2016 abgedruckt.**
** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.