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„Das ist unsinnig“
ADKA kritisiert securPharm
Im Dezember 2008 wurde die EU-Fälschungsrichtlinie auf den Weg gebracht. Im Juli 2011 trat sie in Kraft. Sie sieht vor, dass bis 2018 alle in der EU produzierten und in den Verkehr gebrachten verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen versehen werden, die die Identifizierung und Authentizität der einzelnen Arzneimittelpackung in der legalen Vertriebskette sicherstellen. Zur Umsetzung verständigten sich die Verbände der Arzneimittelhersteller, Pharmagroßhändler, und der Apotheken (ABDA) auf ein Verifizierungssystem, securPharm.
Auch Klinikapotheken müssen künftig jede einzelne eingegangene Arzneimittelverpackung scannen und den Barcode zur Überprüfung an eine Datenbank senden. Eine Universitätsklinik erhalte pro Tag tausende Einzelverpackungen, die alle gescannt werden müssten, kritisiert nun Torsten Hoppe-Tichy, zweiter Vizepräsident des ADKA. Überdies sei das geplante Vorgehen unsinnig, weil Krankenhausapotheken Arzneimittel überwiegend direkt beim Hersteller ohne Zwischenhändler einkaufen, bestätigt ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne.
Nach Auffassung des ADKA sollten stattdessen die Hersteller nach Erhalt der Lieferbestätigung durch die Krankenhausapotheke selbst die Packungsbarcodes direkt aus dem System ausbuchen. |
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