Aus den Ländern

Wie kann man das GKV-Versorgungs­stärkungsgesetz umsetzen?

Viel Gesprächsbedarf auf dem 12. Zwischenahner Dialog

DAZ/LAV Niedersachsen | Termin­servicestelle, Entlassmanagement oder Recht auf Zweitmeinung – das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat Neuerungen auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung der Patienten zukunftsfest zu machen. Beim zwölften Zwischenahner Dialog diskutierten Experten über den aktuellen Stand der Umsetzung des GKV-VSG und die daraus resultierenden Probleme im Gesundheitssystem.

Die Diskussion während der Veranstaltung am 21. und 22. April in Bad Zwischenahn rankte immer wieder um eine zentrale Frage: Wie können einzelne Bestandteile des Gesetzes von den Playern des Gesundheitsbereiches kosteneffektiv und patientengerecht umgesetzt werden? „Die Finanzreserven im Gesundheitswesen sind klein. Jeder hat Angst, dass der Nachbar in seinen Topf greift. Umso wichtiger ist es, dass wir jährlich zusammenkommen, um Ängste zu nehmen, uns zu vernetzen und zu schauen, wie eventuelle Effizienzreserven gemeinsam generiert werden können“, erklärte Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V.

Foto: LAV Nds

Die Gastgeber des Zwischenahner Dialoges Dr. Norbert Hemken, Kurdirektor von Bad Zwischenahn mit Ina Bartels, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V. und Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V. (von links).

Preisverantwortlich: Pharma­industrie und Krankenkassen

Rechtsanwalt Dr. Joachim Kasper ging auf die Durchführbarkeit verschiedener Aspekte des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ein: „Das Entlassmanagement ist nicht neu – es stand schon vor Jahren im Gesetz. Der Versicherte hat einen Anspruch darauf.“ Das Entlassmanagement sei Teil der Krankenhausbehandlung. Das Krankenhaus habe ein eingeschränktes Verordnungsrecht, um den Übergang von der stationären zur ambulanten Behandlung für den Patienten lückenlos mit der Verschreibung notwendiger Arznei-, Heil-, Hilfsmittel oder weiterer Maßnahmen zu überbrücken. Bei der Verordnung von Arzneimitteln sei die kleinste Packung laut Packungsgrößenverordnung zu verordnen. Hinzu komme, dass die Verordnung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgen solle.

Brigitte Käser, Geschäftsführerin Gesundheitsmanagement ambulant bei der AOK Niedersachsen, hält das Entlassmanagement für eine kuriose Regelung. Diese solle eigentlich wirtschaftlich sein, doch „eine N1-Verordnung aus dem Krankenhaus ist teuer für die Krankenkasse. Für den Hausarzt ist sie unter Umständen nicht praktikabel, da dieser lieber etwas anderes verschreiben möchte, das weniger sein Budget belastet. Das ist dann aber nicht mehr möglich, weil der Patient bereits mit einem bestimmten Medikament ‚anbehandelt‘ wurde.“ Dr. Jörg Berling, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärzt­lichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), machte sich Gedanken darüber, wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen zukünftig aussehen könne. Er sieht die Ärzte primär in der Rolle des Indikationsstellers, der auch die zu verordnende Menge festlegt. Die Verantwortung für den Preis müsse jedoch ausschließlich bei der Pharmaindustrie und den Krankenkassen liegen.

Den Apothekenmarkt differenziert betrachten

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Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover GmbH, warnte vor weiteren Betriebsschließungen.

Laut Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover GmbH, hätten die niedersächsischen Apotheken in 2015 durchschnittlich ein Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr von 4,9% erwirtschaftet. Dies sei jedoch nicht wirklich viel, da parallel auch der Wareneinsatz um 5,8% gestiegen sei sowie die Betriebskosten um 2,5%. So könne für das Betriebsergebnis vor Steuern gerade mal ein Plus von 1,3% verzeichnet werden. In seiner Prognose für 2016 rechnete Diener sogar mit einem Minus des Betriebsergebnisses vor Steuern von 4,6% im Vergleich zum Vorjahr. „Damit geht das Plus aus 2015 im Jahr 2016 gleich wieder verloren.“ Denn der Markt gestalte sich für Apotheken zunehmend schwierig. Diener wies darauf hin, dass es schon jetzt eine erhebliche Markt­spreizung gebe. „Es gibt schon lange nicht mehr nur die Durchschnitts­apotheke. Eine differenzierte Betrachtung des Apothekenmarktes wird immer wichtiger – auch für die Regierung“, sagte Diener. Es gebe immer weniger kleine und zunehmend große Apotheken. „Ich warne vor schablonenhaften Aussagen wie ‚die Landapotheke ist klein und arm’ und ‚die Stadtapotheke ist groß und reich’.“ 21% der deutschen Apotheken würden sich in einer problematischen Umsatzrenditezone befinden. „Die haben kein Wasser unterm Kiel. Wenn mal eine Grippewelle ausbleibt, der Großhandel seine Konditionen verändert oder ein preisaktiver Konkurrent auf dem Markt erscheint, kann es schon eng werden“, erklärte Diener. Weitere Trends laut Diener: Es würden kontinuierlich weiter Betriebsschließungen stattfinden. „Etwa die Hälfte der zum Verkauf stehenden Betriebe finden einen Käufer, die andere Hälfte nicht.“ Zudem würden aufgrund der Altersstruktur der Apothekeninhaber in den nächsten zehn Jahren rund ein Drittel der deutschen Apotheken zum Verkauf stehen. Ebenso würde auch die Veränderung der ärztlichen Strukturen weiterhin Auswirkungen auf die Apotheken vor Ort haben, denn die Ärzte würden im Durchschnitt 80% des Apothekenumsatzes bestimmen.

Medikationsanalyse als wichtige Aufgabe für die Apotheken

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Dr. Rolf Bruns, Vorstandsmitglied des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V., sieht mit Sorge, dass die Ärzte zum größten Teil den Apothekenumsatz bestimmen.

Laut Dr. Rolf Bruns, Vorstandsmitglied des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V., seien es in den meisten ländlichen Regionen Niedersachsens sogar 90%. Er erläuterte, dass die verordnenden Ärzte entsprechend wichtig für das Überleben einer Apotheke in der ländlichen Region seien. Besorgniserregend in diesem Kontext stufte er die prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen für Niedersachsen ein. „Wir beobachten hier eine starke Verschiebung in Richtung der Ballungszentren. Eine Region wie zum Beispiel der Landkreis Osterode am Harz wird im Jahr 2030 nur 67% seiner derzeitigen Bevölkerungsdichte haben.“ Gerade in dünn besiedelten Regionen seien die wenigen Apotheken vor Ort „Rundum-Versorger“. „Der räumliche und organisatorische Aufwand für die Herstellung von Spezialrezepturen oder das Erstellen einer Heimversorgung ist für kleine Land­apotheken kaum zu leisten“, ergänzte Bruns. „Hier muss erst das finanzielle Umfeld der Apotheke so gestaltet werden, dass überhaupt ein Anreiz für die Apotheken geschaffen wird, die Versorgung flächendeckend aufrecht zu erhalten.“ In diesem Kontext nannte er die aus seiner Sicht längst überfällige Anpassung der Vergütung von Rezeptur und für die Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM). Bundesweit sieht der Trend anders aus. „Wer Platzhirsch werden will, muss Alleinstellungsmerkmale haben“, sagte Diener. Deshalb gäbe es bei vielen Apotheken einen klaren Trend zur Spezialisierung, zum Beispiel für Spezialrezepturen oder der Heimversorgung. „Der Apothekenmarkt zeichnet sich zunehmend durch Heterogenität aus.“ Zukünftig weiter an Bedeutung werde das Personalmanagement gewinnen. „Apothekenpersonal wird knapper und bedeutsamer.“ Weitere Veränderungen würde die zunehmende Digitalisierung mit sich bringen – hier seien aber auch noch viele offene Fragen zu klären. Zugleich gäbe es schon jetzt durch die Zunahme an altersbedingten und neuen Krankheiten einen Wandel in der Apothekenkundschaft – dieser stelle schon jetzt viele Anforderungen an die Apotheken. Ein besonders wichtiger Aspekt sei hierbei das Medikationsmanagement, durch das den Apotheken aber auch entsprechende Kosten entstehen und für deren Vergütung mit den Kostenträgern belastbare Regelungen gefunden werden müssen.

Bruns sah in der Medikationsanalyse eine wichtige Aufgabe für die Apotheken. „Wir erleben es immer wieder, dass der Patient mit einer Facharzt­verordnung zu uns in die Apotheke kommt, die sich nicht mit der Hausarztmedikation verträgt. Wir nehmen hier eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Arzneimitteltherapiesicherheit für den Patienten ein.“

Im Verlauf des Zwischenahner Dialoges wurde deutlich, dass in puncto GKV-VSG viele Fragen nicht endgültig geklärt werden konnten. So zum Beispiel, ob das im Gesetz vorgesehene Entlassmanagement tatsächlich in naher Zukunft so in der Praxis umgesetzt werden könne, wie der Gesetz­geber es im Gesetz vorgesehen hat. Für Kasper ist dies ein ganz normales Phänomen: „Das System reagiert meist fünf Jahre nach der Gesetzgebung. Erst dann wird deutlich, inwieweit mit dem Gesetz tatsächlich die ursprünglich verfolgten Ziele erreicht werden konnten.“ |

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