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- DAZ 18/2016
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DAZ aktuell
130 Anträge
Patienten fordern Erlaubnis für Cannabis-Eigenanbau
Die Antragsflut ist wohl eine Folge eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Es hatte Anfang April bei einem Patienten den Eigenanbau von Cannabis in letzter Instanz als rechtens beurteilt. Da das Gericht in seinem Urteil dem BfArM keinen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über den Selbstanbau eingeräumt hat, sondern die Behörde praktisch zur Genehmigung zwang, versuchen nun viele Patienten das gleiche. „Seit Mitte März 2016 sind im BfArM 130 neue Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis eingegangen“, schreibt ein Behördensprecher. Das BfArM prüfe jeden Antrag individuell „und wird dabei künftig auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigen“, so die Behörde. „Der Eigenanbau von Cannabis kann aber auch künftig nur im Einzelfall erlaubt werden.“
Aus Sicht des BfArM kann eine medizinisch sinnvolle und qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten nicht mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität sichergestellt werden. „Voraussetzung für eine medizinisch vertretbare Therapie ist die Bereitstellung von Cannabisprodukten in Arzneimittelqualität, deren Wirkstoffgehalt bekannt ist“, schreibt der Sprecher – da sich nur so Über- und Unterdosierungen sowie qualitätsbedingte Schädigungen sicher vermeiden ließen.
Es dürfte also nur eine verschwindende Anzahl der 130 Anträge Aussicht auf Erfolg haben. |
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