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Wir brauchen keine Fördermittel?!
Barrierefreiheit: Ärzte sollen für Umbaumaßnahmen Unterstützung erhalten – ABDA fordert keine entsprechende Finanzierung für Apotheken
Es geht um den Nationalen Aktionsplan 2.0 und damit verbundene Fördermittel in Millionenhöhe. Der Aktionsplan der Bundesregierung hat zum Ziel, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umzusetzen. Konkret soll das Leben von behinderten Menschen und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in allen Bereichen der Gesellschaft erleichtert werden.
Im November hatte die Bundesregierung dazu einen ersten Arbeitsentwurf vorgestellt, 132 Seiten voller Maßnahmen und Vorschläge. Ein Teil des Aktionsplans dreht sich um den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen. Die Bundesregierung schlägt vor, den Ärzten „weitere regulatorische“ Anreize für einen Umbau zu gewähren. Neben Umbaumaßnahmen sollen auch Angebote unterstützt werden, die sich beispielsweise an Blinde oder Gehörlose richten, wie etwa einen besonderen Internetauftritt. Die Ausgaben der Ärzte in diesen Bereichen will die Bundesregierung subventionieren. So soll geprüft werden, ob das Fördermerkmal „Barrierefreiheit“ bei KfW-Förderprogrammen so ausgestaltet werden kann, dass auch Ärzte und Zahnärzte von den Fördermitteln profitieren können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt diesen Vorstoß der Bundesregierung. Öffentlichkeitswirksam teilte man per Pressemitteilung und Pressekonferenz mit, dass insbesondere die sogenannten Bestandspraxen finanzielle Hilfen benötigen, wenn sie den barrierearmen Aus- oder Umbau planen. „Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind“, teilte die KBV mit.
Aus Sicht der Apotheker stellt sich die Frage, welche Art von Unterstützung es beim Ausbau von Apotheken gibt. Denn seit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 steht fest: Jeder Apotheker muss einen barrierefreien Zugang zur Offizin gewährleisten. „Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein“, heißt es in Paragraf 4. Im Nationalen Aktionsplan 2.0 sind bislang allerdings nur Arztpraxen genannt, von Apothekern ist keine Rede. Auf Nachfrage, ob Apotheker aus Sicht der Standesvertretung auch Recht auf staatliche Fördermittel haben sollten, sagte ein ABDA-Sprecher: „Mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 wurde die Vorgabe verankert, dass die Offizin barrierefrei erreichbar sein soll. Diese Vorgabe dürfte bereits damals von den allermeisten Apothekenbetrieben erfüllt worden sein.“
ABDA: „Probleme sind uns nicht bekannt“
Nach der Novellierung der ApBetrO sorgte der Paragraf zur Barrierefreiheit für große Diskussionen unter den Apothekern. Unklar war beispielsweise, welche Apotheken von der „Soll-Bestimmung“ überhaupt unmittelbar betroffen sind. Der ABDA-Sprecher wies darauf hin, dass nicht jede Apotheke umbauen musste. Baumaßnahmen seien „unter Prüfung der Mach- und Zumutbarkeit anhand der Besonderheiten jedes Einzelfalls“ erforderlich. Und weiter: „Nach unseren Erkenntnissen führt dies zu sachgerechten Lösungen im Einzelfall. Probleme sind uns fast vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen aus der Praxis nicht bekannt.“ Auf die Nachfrage hinsichtlich der Finanzierung eventueller Baumaßnahmen antwortete der ABDA-Sprecher nicht. |
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