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Ab Juli kostet die Plastiktüte
ABDA unterstützt Ziele des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit
Am 26. April haben Umweltministerin Barbara Hendricks und der HDE eine „Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen“ geschlossen. Mit ihr sollen Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt werden, die bereits im Mai 2015 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie sieht vor, den Verbrauch „leichter Kunststofftragetaschen“ mit einer Wandstärke bis zu 50 Mikrometer bis zum Ende des Jahres 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu verringern.
Hendricks setzt mit der Vereinbarung, die zum 1. Juli 2016 in Kraft treten wird, auf Freiwilligkeit. Wer mitmacht, sagt zu, mehr zu tun, als die EU vorgibt. So bezieht die Vereinbarung auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Für sie wollen die teilnehmenden Unternehmen ab Juli ein „angemessenes Entgelt“ erheben. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. sowie dickere Tiefkühltragetaschen oder „Permanenttragetaschen“ zum mehrmaligen Gebrauch mit einer Stärke von über 50 Mikrometern.
Neben dem HDE haben laut Umweltministerium auch weitere Handelsverbände und Unternehmen erklärt, sich an der Vereinbarung zu beteiligen. Die ABDA wird nicht dabei sein – auch wenn sie das Anliegen unterstützt. Es sei ein gemeinsames Ziel, den Verbrauch an Kunststofftragetaschen zu senken, hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt schon Anfang April erklärt. Allerdings könne und wolle die ABDA als Dachorganisation der Apotheker dem einzelnen Apothekenleiter keine Vorschriften machen. Seitens des DAV hieß es im Februar, er und seine Landesapothekerverbände könnten aus satzungsrechtlichen Gründen keine vertragliche Vereinbarung eingehen, die die einzelne Apotheke direkt verpflichte. In verschiedenen Regionen gibt es jedoch schon Aktionen, die sich für weniger Plastiktüten in der Apotheke einsetzen und für eine Schutzgebühr werben. |
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