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Zyto-Ausschreibungen auf dem Prüfstand
Maria Michalk kann Sorgen der Zytostatika herstellenden Apotheker verstehen
VZA-Präsident Klaus Peterseim beklagt die Zyto-Ausschreibungen einiger AOKen schon lange. Wirklich betroffen machte ihn allerdings die Entscheidung des Bundessozialgerichts Ende November 2015, das das Wirtschaftlichkeitsgebot klar über das Patientenwahlrecht stellte. Eine Apotheke, die ohne einen Vertrag zu haben, einen AOK-Versicherten mit Zytostatika versorgt, geht leer aus. Damit bekam die AOK für einige ihrer Krebspatienten die Versorgung völlig umsonst – Peterseim lässt dies am Rechtsstaat zweifeln. Anlässlich der VZA-Jahrestagung am 8. April in Berlin betonte er, dass Ausschreibungen zu einer Oligopolisierung und damit zu einem Verlust der flächendeckenden Versorgung mit diesen besonderen Arzneimitteln führen. Es sei nicht nur weniger Umsatz, die spezialisierten Apotheken müssten auch ihre Infrastruktur abbauen, ihr Know-how verschwinde nach und nach – und zwar unwiderbringlich.
Lösung im Sinne der Patienten
Maria Michalk (CDU) kann diese Sorgen durchaus nachvollziehen. Die Ausschreibungen führten offensichtlich dazu, dass nur noch kapitalträchtige Unternehmen mitbieten können und sich der Markt konzentriere. „Das tut der Versorgung nicht gut“, sagte sie beim VZA. Daher werde sich ihre Arbeitsgruppe der Thematik schon in dieser Woche annehmen. Allerdings aus Patientensicht. Die große Frage sei: Dürfen sie zum Apotheker ihres Vertrauens gehen – oder müssen sie nehmen, was ihnen die Kasse vorsetzt. Diesen Ansatz kann der VZA nur unterstützen – schließlich hält er gerade das Patientenwahlrecht hoch. Ausdrücklich betonte Michalk, dass sie bei den anstehenden Gesprächen auf den Rat der Experten angewiesen seien – sowohl seitens der Apotheker als auch der Ärzte.
Neben dem politischen Dialog setzt Peterseim auch auf das Bundesverfassungsgericht. Dort ist gegen das Urteil des Bundessozialgerichts Beschwerde eingelegt. Ob diese angenommen wird, soll sich in Kürze entscheiden. |
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