Gesundheitspolitik

Mehr Geld für Rezepturen und BtM-Abgabe

Politik erhört Apotheker-Forderungen – der Fixzuschlag für Rezepturen kommt

BERLIN (bro/az) | Jahrelang haben die Apotheker für eine bessere Vergütung von Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln gekämpft. Nun scheinen sie einen Erfolg verbuchen zu können: Nach Informationen von DAZ.online will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in beiden Bereichen Aufschläge in die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) schreiben. Darauf haben sich Vertreter der Regierungsfraktionen mit dem BMG geeinigt. Die Änderungen sollen im Zuge des nach dem Pharma-Dialog anstehenden Gesetzes umgesetzt werden.

Konkret ist geplant, dass die Apotheker für Rezepturen ein zusätzliches Fixhonorar von 8,35 Euro abrechnen können. Noch ist unklar, ob das Fixhonorar für alle Rezepturen ausgezahlt werden soll oder nur für solche mit einem verschreibungspflichtigen Anteil. Spätestens, wenn der erste Referentenentwurf vorliegt, dürfte aber auch darüber Klarheit herrschen. Derzeit erhalten die Pharmazeuten einen prozentualen Zuschlag: 90 Prozent des Einkaufspreises.

Arbeitspreise steigen um einen Euro

Künftig sollen zudem die Arbeitspreise für Rezepturen um jeweils einen Euro steigen. Derzeit liegen diese bei 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro – je nach Darreichungsform und Menge. In Zukunft erhalten die Apotheker 3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro. Die ABDA hatte zudem 16 Cent für den Notdienstfonds gefordert. Dem kommt das BMG allerdings offenbar nicht nach. Insbesondere nach der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 hatten die Apotheker vehement eine Erhöhung der Rezepturzuschläge gefordert. Denn seitdem ist unter anderem vorgeschrieben, dass sie bei jeder Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren.

Auch für die BtM-Abgabe soll die Vergütung steigen. Derzeit können die Pharmazeuten pro Rezept einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer abrechnen. Dieser Betrag soll künftig bei 2,91 Euro liegen – genauso viel hatte die ABDA gefordert. Auch für T-Rezepte soll es diesen Betrag geben.

Deckelung der 3-Prozent-Marge erst einmal vom Tisch

Ein weiterer wichtiger Punkt für Apotheker: Der von den Regierungsfraktionen eingeforderte „Margendeckel“ wird nicht im Gesetz stehen. Dem Vernehmen nach konnten sich CDU/CSU, SPD und BMG nicht darauf einigen, eine Deckelung der 3-Prozent-Marge im Gesetz unterzubringen. Was die Marge betreffe, wolle man unbedingt das Honorar-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums abwarten, hieß es.

Nach Informationen von DAZ.online will das Ministerium den Fachverbänden in den nächsten Tagen einen ersten Referenten­entwurf für sein neues Pharma-Gesetz zukommen lassen. Es soll den Namen tragen „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelver­sorgung in der GKV“. Neben den Änderungen beim Apotheken­honorar will das BMG hier Ergebnisse des Pharmadialogs umsetzen. So soll unter anderem bei der frühen Nutzenbewertung nachgebessert werden. Auch einige Aspekte am Rabattvertragssystem sollen sich ändern.

Mehr Geld ab 1. Januar 2017?

Im Spätsommer werden die Fachverbände, darunter auch die ABDA, die Möglichkeit haben, den Gesetzentwurf zu kommentieren. Dann folgt das parlamentarische Verfahren. Wird das Pharma-Gesetz noch im Herbst beschlossen, könnte es zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. |

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