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DAZ aktuell
Nicht nur der Preis soll entscheiden
BMG will Hilfsmittelversorgung „weiterentwickeln“
Der Hilfsmittelsektor zähle zu den sensibelsten Bereichen im deutschen Gesundheitssystem, heißt es in einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das der DAZ vorliegt. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben hätten sich als „wirksam und nützlich für eine gute Versorgung“ erwiesen. Es gebe aber einen „Weiterentwicklungsbedarf“. Diesen sieht das BMG unter anderem bei den Präqualifizierungsstellen, bei der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses, bei den Ausschreibungen und bei der Information der Versicherten.
Hilfsmittelverzeichnis schneller aktualisieren
Präqualifizierungsstellen sollen zukünftig unabhängig von „Leistungserbringerorganisationen“ sein. Auch die Apothekerschaft betreibt über die Marketinggesellschaft Deutscher Apotheker MGDA eine solche Stelle, die Agentur für Präqualifizierung (AfP) in Eschborn. Dem GKV-Spitzenverband soll zudem eine „wirksame Überwachung der Arbeit der Präqualifizierungsstellen“ ermöglicht werden. Das Hilfsmittelverzeichnis soll nach den BMG-Plänen zukünftig schneller aktualisiert werden. Zuletzt hatte sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, kritisch über das Verzeichnis geäußert (siehe „Windeltest sorgt für Bewegung“, AZ 2015, Nr. 51). Das 1993 erstellte Verzeichnis sei beispielsweise im Bereich der Inkontinenzversorgung seit über 20 Jahren nicht angepasst worden. Dabei habe es gerade in diesem Bereich erhebliche Weiterentwicklungen gegeben. Das BMG will den GKV-Spitzenverband nun verpflichten, das Verzeichnis in einer „angemessenen, noch zu konkretisierenden Frist“ zu aktualisieren. Hilfsmittel in Bereichen mit einer hohen „Innovationsdynamik“ sollen nur noch befristet in das Verzeichnis aufgenommen werden.
Stärkung des Preiswettbewerbs weiterhin gewünscht
Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich soll es weiterhin geben, an der „Grundsatzentscheidung“, den Preiswettbewerb zu stärken, soll ausdrücklich festgehalten werden. Allerdings darf die Zuschlagserteilung nicht mehr ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen. „Die Krankenkassen werden zu einer stärkeren Berücksichtigung von Qualitätsaspekten verpflichtet“, heißt es in dem Papier. Außerdem müssen die Krankenkassen gewährleisten, dass Versicherte zwischen mehreren zuzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können.
Das heute schon bestehende Auskunftsrecht der Versicherten (die Kasse muss auf Nachfrage über die wesentlichen Vertragsbestandteile informieren) soll in eine Informationspflicht der Kassen umgewandelt werden. Diese Informationen sollen auch eine Aufklärung der Versicherten über ihr „Recht auf eine Versorgung ohne Mehrkosten“ beinhalten. Außerdem sollen die Krankenkassen zur „Überwachung der Einhaltung der Vertragsinhalte (Vertragscontrolling)“ verpflichtet werden. Dazu könnten sie sich beispielsweise des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bedienen, schrieb das BMG.
Eckpunktepapiere beschreiben die Ziele zukünftiger Gesetzesvorhaben.
In welchem oder welchen geplanten Gesetzen die Pläne in der Hilfsmittelversorgung umgesetzt werden sollen, ist bisher nicht bekannt. Auch ein eigenes Gesetz ist denkbar. |
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