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20 Jahre GD

Gesellschaft für Dermopharmazie begeht Jubiläum mit einem Symposium

BERLIN (cb) | Am 23. November ­richtete die Gesellschaft für Der­mopharmazie (GD) in Berlin das Symposium „Aktuelle Aspekte zur Sicherheit von Kosmetika“ aus. Anlass waren nicht nur die aktuellen Diskussionen über Aluminiumsalze und Mineralölderivate als poten­ziell gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe in Kosmetika, sondern auch das 20-jährige Bestehen der GD.

Die GD veranstaltete das Symposium gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an dessen Sitz in Berlin. Es reiht sich ein in eine lange Tradition erfolgreicher Jahres­tagungen und weiterer wissenschaft­licher Veranstaltungen, die die Gesellschaft seit ihrer Gründung am 15. Juni 1995 durchgeführt hat. Wie der GD-Vorsitzende Apotheker Dr. Joachim Kresken betonte, war dabei die enge Kooperation der drei Bereiche Apotheke, Industrie und dermatologische ­Praxis stets das wichtigste Anliegen. Ein erfreuliches Ergebnis dieser Bemühungen, so Kresken, war die Etablierung der „hautapotheke.de“. Dieses heute 125 Mitglieder zählende Netzwerk engagiert sich in besonderer Weise für die Belange von Menschen mit Hautproblemen. Die beteiligten Apotheken arbeiten eng mit Dermatologen zusammen und beraten betroffene Patienten nach einem an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin orientierten Konzept.

Risiken durch Aluminium und Kohlenwasserstoffe?

Seit ihrem Bestehen ist es der GD immer wieder gelungen, für ihre Informationsveranstaltungen hochkarätige Referenten zu gewinnen, die spezifische Themen von verschiedenen Seiten beleuchten. „Dabei war uns die Zusammenarbeit mit Bundesinstituten wie dem BfArM oder dem BfR immer besonders wichtig“, betonte Kresken in seiner Begrüßungsansprache zum ­Jubiläums-Symposium.

Prof. Dr. Dr. Andreas Luch, Leiter der Abteilung „Chemikalien und Produktsicherheit“ am BfR, und Prof. Dr. Clemens Allgaier von der ACA-pharma concept GmbH, Leipzig, widmeten sich in ihren Vorträgen dem Aluminium, seiner möglichen Kanzerogenität, insbesondere hinsichtlich Brustkrebs, und seinem Demenzrisiko. Um diese Risiken umfassend bewerten zu können, fehlen noch wichtige Daten, und die vorhandenen Daten sind widersprüchlich, urteilt das BfR in seiner aktuellen Stellungnahme. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Aluminiumverbindungen und den vermuteten Risiken sei daher momentan weder be- noch widerlegt, so Luch. Derzeit empfiehlt das BfR in Anlehnung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass ein Erwachsener pro Woche nicht mehr als ein Milligramm Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht aufnehmen sollte. Dieser Wert kann schon bei regelmäßiger Anwendung von Antitranspiranzien überschritten werden, betonte Luch.

Kosmetika können auch Kohlenwasserstoffe aus Mineralölen enthalten, die in MOSH und MOAH eingeteilt werden (mineral oil saturated/aromatic hydrocarbons; gesättigte bzw. aromatische Kohlenwasserstoffe). Zwar sind aus Sicht des BfR gesundheitliche Risiken durch die Aufnahme von MOSH und MOAH über die Haut nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Aber auch hier gibt es große Datenlücken, z. B. bei Lippenstiften und Handcremes. Dies erschwert eine endgültige gesundheitliche Bewertung, so Luch.

Aspekte der Risikobewertung

Prof. Dr. Axel Schnuch vom Informa­tionsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) in Göttingen legte in seinem Vortrag u. a. dar, dass für die Risi­kobewertung einer Substanz das Ausmaß der Exposition entscheidend ist. So besitze der Duftstoff HICC (Hydroxy­isohexyl-3-cyclohexencarboxaldehyd) zwar ein relativ geringes gesundheit­liches Risiko, werde aber sehr häufig eingesetzt, und die Exposition sei dementsprechend hoch.

Methoden zur Abschätzung des Umfangs der Hautpenetration von Kosmetika, zur Bewertung ihrer Hautverträglichkeit und zur mikrobiologischen Beurteilung von Produkten waren die Schwerpunkte der Vorträge von Prof. Dr. Johannes Wohlrab, Halle/Saale, Prof. Dr. Ulrike Heinrich, Witten, und Dr. Jochen Dobberstein, Taunusstein.

Rechtsanwalt Dr. Frank Pflüger, Frank­furt/M., beleuchtete juristische Fragen der Sicherheit von Kosmetika. Er ging u. a. darauf ein, welche Maßnahmen Behörden, Mitbewerber und Verbraucher ergreifen können, wenn Produkte im Markt nicht den Vorschriften der Europäischen Kosmetikverordnung entsprechen. |

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