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Länder wollen Berufsbild weiter fassen
Bundes-Apothekerordnung: Bundesrat unterstützt Forderungen der Apotheker
Nicht nur vonseiten der Apotheker gibt es Widerstand gegen die Änderung der Bundes-Apothekerordnung. Nun fordert auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine Erweiterung des von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgeschlagenen Zehn-Punkte-Kataloges. Tätigkeiten in Industrie, Forschung und Lehre sollen Eingang finden. Und die Länder können ein wichtiges Wort mitreden: Die Änderung der Bundes-Apothekerordnung im Rahmen einer EU-Richtlinie ist zustimmungspflichtig.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates schlägt in seiner Stellungnahme zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (BApO) vor, Tätigkeiten von Apothekern in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, der pharmazeutischen Industrie sowie in Lehre und Forschung in den Kriterienkatalog ausdrücklich aufzunehmen. „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen. Auch außerhalb der Apotheke sichern Apothekerinnen und Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie“, schreibt der Gesundheitsausschuss der Länderkammer.
Apotheker in Industrie, Behörden und an Unis einbeziehen
Apotheker seien in Behörden, im öffentlichen Gesundheitswesen, zum Beispiel in der Rechtsetzung, in der Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit, der Arzneimittelzulassung sowie in der Überwachung von Arzneimitteln, Apotheken und Medizinprodukten tätig. Weiterhin arbeiteten Apotheker in Körperschaften wie Apothekerkammern, Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in der Industrie übten Apotheker zum Beispiel in Pharmakovigilanz, der Risikoabwehr, der Arzneimittelzulassung sowie Forschung und Entwicklung pharmazeutische Tätigkeiten aus. Zur pharmazeutischen Tätigkeit gehören aus Ländersicht auch Lehre und Forschung an Universitäten sowie die Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.
Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte diese drei Arbeitsfelder in seinem Zehn-Punkte-Katalog nicht ausdrücklich aufgenommen, sondern die Tätigkeitsbeschreibung eng an die Arbeit in der Apotheke geknüpft. Damit hatte Gröhe die Vorgaben der EU-Richtlinie (2013/55/EU) weitgehend übernommen. Die EU-Richtlinie, die am 17. Januar 2014 in Kraft trat, muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Am 27. November wird der Bundesrat über die Änderungswünsche des Gesundheitsausschuss abstimmen. Dann ist wieder der Bundestag am Zug. Am 18. Dezember soll die Umsetzung der EU-Richtlinie abschließend von der Länderkammer verabschiedet werden. |
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