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- DAZ 46/2015
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Die Seite 3
Vorschlag statt Studie
Bereits vor drei Wochen wurde an dieser Stelle ausgeführt, dass die geplante, bis zu zwei Jahre währende Studie zur Anpassung der Apothekenhonorierung als Spiel auf Zeit erscheint. Dagegen erhoffen sich ihre Befürworter eine langfristig tragfähige Problemlösung. Doch diese Hoffnung teile ich nicht. Denn die Formulierung der Ausschreibung legt nahe, dass das Wirtschaftsministerium eine detaillierte Berechnung der Apothekenkosten anhand zahlreicher Kostenstellen anstrebt. Dies wäre schon im politischen Ansatz verfehlt, weil der Festzuschlag den Versorgungsauftrag honorieren soll, der sich gerade nicht bis zum letzten Handgriff definieren lässt, sondern für jeden Patienten individuell ausgefüllt werden muss. Dieser Ansatz wäre aber auch ökonomisch aussichtslos, weil zu viele Parameter zu beachten wären, die sich zwischen den Apotheken zu sehr unterscheiden. Die Studie erscheint daher als verzweifelter Versuch, ein politisches Problem auf technokratische Weise zu lösen. Dies ist schon bei der Anpassung des Kassenabschlags gescheitert. Auch diverse andere Ansätze erweisen sich aus unterschiedlichen Gründen als unpraktikabel oder aussichtslos, wie in dem Beitrag „Wie anpassen?“ auf Seite 26 ausgeführt wird. Für diese Erkenntnisse ist keine zweijährige Studie nötig, sondern alle nötigen Erfahrungen sind längst bekannt.
Doch solche Kritik allein hilft nicht weiter. Auch Vertreter der ABDA beklagen das drohende lange Warten, liefern aber keine politisch aussichtsreiche Alternative. Darum schlage ich in dem Beitrag „Wie anpassen?“ einen Lösungsansatz vor. Er geht von dem Verfahren aus, das das Wirtschaftsministerium bereits 2012 angewendet hat. Das damalige Verfahren ist zwar leistungsfeindlich und würde bei künftiger Anwendung zu noch größeren Fehlbewertungen führen, aber das lässt sich ändern. Mit einigen Korrekturen, die gezielt an den Schwachpunkten des Verfahrens ansetzen, lässt sich daraus eine akzeptable Methode gestalten. Damit würde sich ein ausuferndes Kostenrechnungssystem mit vielen endlos bestreitbaren Annahmen erübrigen. Stattdessen kommt die vorgeschlagene Methode mit wenigen Stellgrößen aus. Es müsste noch ein akzeptabler Wert für den Fixkostenanteil der Apotheken ermittelt werden, aber das würde bestimmt keine zwei Jahre dauern.
Mit einem vorläufigen Ansatz für den Fixkostenanteil hätte das vorgeschlagene Verfahren für 2013 eine Anpassung von 63 Cent statt 25 Cent ergeben. 63 Cent sind sicherlich weniger als die meisten Apotheker erwartet hatten, aber das Verfahren soll politisch akzeptable Werte liefern und den bisherigen Weg des Wirtschaftsministeriums so weit nutzen, wie dies für die Apotheker hinnehmbar ist.
Der Vorschlag in diesem Heft soll die Diskussion beleben und einen Weg zu einer baldigen Anpassung eröffnen. Dagegen erscheint um so zweifelhafter, dass die ausgeschriebene Studie die gestellte Aufgabe überhaupt erfüllen kann. Welcher politisch Verantwortliche greift das hier vorgeschlagene Konzept auf? Was spricht noch für die Studie, wenn sie kein Spiel auf Zeit sein soll?
Dr. Thomas Müller-Bohn
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