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Ost-West-Gefälle beim Weihnachtsgeld

Aktuelle Zahlen auf www.lohnspiegel.de

72 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist, können sich über eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes freuen. In Betrieben, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent. Das ist ein Ergebnis des WSI-Tarifarchivs auf Basis der Daten von www.lohnspiegel.de.

Der Unterschied von 30 Prozentpunkten – abhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers – ist beträchtlich. Etwas weniger ausgeprägt, aber immer noch deutlich ist die Differenz zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern. Von denen, die gewerkschaftlich organisiert sind, pro­fitieren 66 Prozent, von den anderen nur 51 Prozent.

Die fehlende Geltung von Tarifver­trägen ist sicher auch dafür verantwortlich, dass in Ostdeutschland nur 40 Prozent der Beschäftigten eine Sonderzahlung zum Jahresende bekommen. Im Westen sind die Arbeitnehmer mit 56 Prozent deutlich im Vorteil.

Foto: motorradcbr – Fotolia.com

Gender Gap

Nicht ganz so groß wie beim geschlechtsspezifischen Lohnunterschied allgemein (21%) fällt der Gender Gap beim Weihnachtsgeld aus: Immerhin haben aber auch hier die Männer mit 56 Prozent die Nase vorn vor den Arbeitnehmerinnen mit 50 Prozent.

Auch die Art des Beschäftigungsverhältnisses spielt eine Rolle: Jeder zweite Leiharbeiter bekommt Weihnachtsgeld, bei befristet Beschäftigten sind es 45 Prozent und bei Arbeitnehmern mit unbefristeten Verträgen 55 Prozent. Vollzeit liegt mit 55 Prozent vor Teilzeit mit 49 Prozent.

Branchenunterschiede

In den meisten Branchen sind Jahres­sonderzahlungen tariflich verankert – in der Regel als fester Prozentsatz des monatlichen Gehalts.

Sonderzahlungen von 100 Prozent – wie im Bundesrahmentarifvertrag für Apotheken – gibt es z. B. in der Süß­waren- und in der Kautschukindustrie, in der Energieversorgung, bei der Deutschen Bahn und im Bankgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie sind es sogar 110 Prozent. Weniger gibt es im Einzelhandel mit 50 bis 63 Prozent. Landwirtschaft sowie Gaststätten- und Hotelgewerbe zahlen nur niedrige Festbeträge bis um 500 Euro.

Die Unterschiede zwischen den tarif­lichen Zahlungen in Ost und West sind oft bereits abgebaut. Anders sieht es z. B. noch in der Textilindustrie aus (Ost 60%, West 100%) und im öffentlichen Dienst (45 – 68% bzw. 60 – 90%). |

Quelle: WSI-Tarifarchiv, 4.11.2015 sjo

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