Adexa-Info

Hinweis zur Sonderzahlung

Betrifft § 18 BRTV

Rückwirkend zum 1. Januar 2015 hatte ADEXA im März mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) einen neuen Bundesrahmentarifvertrag (BRTV)* abgeschlossen. Dazu folgender Hinweis:

Die Höhe der jährlichen Sonderzahlung – ein tarifliches Bruttomonats­gehalt – ist unverändert, ebenso auch die Möglichkeit für den Arbeitgeber, bei – nachweislich! – betriebswirtschaftlichen Engpässen die Sonder­zahlung um maximal 50 Prozent zu kürzen. Damit Sie als Angestellte von dieser Reduzierung Ihres normalen tariflichen Anspruchs nicht völlig überrascht werden, gilt jetzt: Die Kürzung ist nur mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen vor Fälligkeit zulässig.

Grafik: Style-Photography – Fotolia.com

Da die Sonderzahlung spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden und am vorletzten Banktag des Novembers auf dem Konto des Mitarbeiters während der Arbeitszeit zur Verfügung stehen muss, heißt das für dieses Jahr: Bei Tarifbindung muss die Sonderzahlung am Freitag, dem 27. November 2015 ausgezahlt sein. Die Kürzung hätte damit spätestens am 30. Oktober angekündigt werden müssen. Sollten Sie ohne fristgerechte Mitteilung eine gekürzte Sonder­zahlung erhalten, beträgt die Kürzung mehr als 50 Prozent oder sollten Sie Zweifel an der Notwendigkeit der ­Kürzung haben, wenden Sie sich als ADEXA-Mitglied bitte umgehend an die gewerkschaftliche Rechtsberatung (z. B. per E-Mail unter info@adexa-online.de).

Die Tarifvertragsparteien ADA und ADEXA sind sich im Übrigen einig, dass eine Kürzung nur einmalig zu­lässig ist. |

Tanja Kratt

* Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) gilt für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. Für Nordrhein gilt ­weiterhin der Rahmentarifvertrag (RTV) vom 1. 1. 2011; allerdings wurde die Vergütung des Nachtnotdienstes zum 1. Mai 2015 entsprechend dem Niveau des Bundesgebietes angehoben.


Abendsprechstunden

Arbeitsrechtliche Beratung, Infos über ADEXA und den direkten Kontakt zum hauptamtlichen Vorstand können Sie am Abend telefonisch zu folgenden Zeiten in Anspruch nehmen:

Rechtsberatung:

Montag: 19.00 - 21.00 Uhr Dragan Pavlovic Tel. 0 60 43 8 01 62 90 oder 01 70 7 410 5 65 (auch Mobbingberatung)

Dienstag: 20.00 - 22.00 Uhr RAin Iris Borrmann Tel. 0 40 80 77 93 06

Mittwoch: 20.00 - 21.00 Uhr Tanja Kratt Tel. 0 43 28 722630

Donnerstag: 20.00 - 21.00 Uhr RAin ­Minou Hansen Tel. 0 40 80 03 08 17

Freitag: 19.00 - 21.00 Uhr Dragan Pavlovic Tel. 0 60 43 8 01 62 90 oder 01 70 7 41 05 65 (auch Mobbingberatung)

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Rechtsschutzordnung darf ADEXA Rechtsauskünfte nur Mitgliedern ­erteilen. Auf unserer Website www.adexa-online.de können Sie online Mitglied werden.

Vorstandssprechstunde:

Dienstag: 20.00 - 21.00 Uhr Barbara ­Stücken-Neusetzer Tel. 0 30 3 61 00 66

Mittwoch: 20.00 - 21.00 Uhr Tanja Kratt Tel. 0 43 28 72 26 30

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