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DAZ aktuell
Apotheker beim Medikationsplan einbinden
Forderung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller zum E-Health-Gesetz
Nachbesserungsbedarf sieht der BAH zunächst beim Medikationsplan. Er sei als Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit grundsätzlich zu begrüßen. Seine Wirkung werde der Plan aber nur entfalten können, wenn die Expertise der Apotheker in die Erstellung und Fortschreibung gleichberechtigt neben den Ärzten eingebunden wird. Patienten sollten frei entscheiden können, ob sie ihren Medikationsplan vom Arzt oder Apotheker erstellt haben möchten, empfiehlt der BAH.
Ferner wäre es aus Sicht des BAH sinnvoll, wenn die Projektierung für die Digitalisierung des Medikationsplans bereits jetzt verbindlich im Gesetzestext festgeschrieben würde. Ebenso sollten Fristen bestimmt werden. Eine weitere Empfehlung des BAH ist, die elektronische Patientenakte als Standard zu etablieren und dem Patienten niedrigschwellig zugänglich zu machen.
Generell ist aus Sicht des BAH zudem wichtig, die Weitergabe und Lesbarkeit von Daten (Interoperabilität) zu verbessern. Derzeit gleiche Deutschland in dieser Hinsicht einem Flickenteppich. Dieser verhindere, dass relevante Daten ohne Brüche zwischen, aber auch innerhalb der Sektoren ausgetauscht werden. Der E-Health-Gesetzesentwurf sehe zwar Maßnahmen vor, um dieses Problem anzugehen, so der BAH. Dabei werde aber noch zu sehr auf die Rolle der einzelnen Sektoren abgestellt. Der Verband empfiehlt vielmehr, die Frage der Interoperabilität von den einzelnen Sektoren zu entkoppeln. |
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