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ADEXA-Tipp: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) gibt ausländischen Fachkräften einen Rechtsanspruch, dass ihr Abschluss auf Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen überprüft wird. Wenn das Ergebnis negativ ausfällt, kann der Antragsteller an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Weitere Informationen hier: www.anerkennung-in-deutschland.de.

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