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Tariflöhne sorgen für innere Einheit

25 Jahre deutsche Wiedervereinigung

Die Tariflöhne in Ost- und Westdeutschland haben sich nahezu angeglichen (3% Unterschied). Bei den Effektivlöhnen liegt der Osten aber immer noch um 17 Prozent zurück.

Zum Vergleich: 1991 betrug der Rückstand in den neuen Bundesländern bei den Tariflöhnen 40 Prozent und bei den Effektivlöhnen 42 Prozent. Die Schere hat sich also bis zum Jahr 2014 für ostdeutsche Arbeitnehmer mit Tarifbindung viel stärker geschlossen.

Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-­Tarifarchivs, hält die „Revitalisierung des Tarifvertrages und des gesamten Tarifsystems“ für eine zwingende Voraussetzung, um Arbeits- und Einkommensbedingungen weiter anzugleichen. Der gesetzliche Mindestlohn und verbesserte Möglichkeiten, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, seien dabei hilfreich, so Bispinck.

Für Gewerkschaften besteht kein Grund, bei den bestehenden Tarif­verträgen die Hände in den Schoß zu legen. Denn die Angleichung betrifft vor allem die Grundvergütung, während sich bei den Arbeitszeiten, beim Urlaubsanspruch und den Sonderzahlungen noch deutliche Lücken zeigen. Ein Beispiel: Ende letzten Jahres betrug die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit in Westdeutschland 37,5 Stunden gegenüber 38,7 Stunden in Ostdeutschland. |

Quelle: Böckler Impuls, Ausgabe 14/2015

sjo

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