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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Arzneimittelgesetz
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 36 vom 25. September 2015 wurde die „Fünfte Verordnung zur Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Arzneimittelgesetz“ vom 2. September 2015 abgedruckt.
Sie finden den Text im Wortlaut auf der folgenden Internetseite des Bundesanzeiger Verlags: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1571.pdf (mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags).
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: verordnungsfähige Medizinprodukte (Visco HYAL)
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 6. Oktober 2015 (BAnz AT 06.10.2015, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (Visco HYAL 1.0; Visco HYAL 1.4+)“ vom 17. September 2015 abgedruckt.*
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VII: Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem)
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 1. Oktober 2015 (BAnz AT 01.10.2015, B1 und B2) ist folgende Bekanntmachung abgedruckt:*
„Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VII – Hinweise zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem):
- Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen und Aktualisierung bestehender Gruppen“ vom 16. Juli 2015 (BAnz AT 01.10.2015, B1) und
- Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen mit den Wirkstoffen Aripiprazol und Escitalopram“ vom 16. Juli 2015 (BAnz AT 01.10.2015, B2).
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII:
Aflibercept, Nintedanib
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Aflibercept (neues Anwendungsgebiet)“ vom 3. September 2015
(BAnz AT 02.10.2015, B2) Nintedanib“ vom 3. September 2015 (BAnz AT 07.10.2015, B2)
abgedruckt.*
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Stellungnahmeverfahren
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 6. Oktober 2015 (BAnz AT 06.10.2015, B1) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 8. September 2015 abgedruckt.*
Folgendes Stellungnahmeverfahren wird eingeleitet:
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage IX
- Festbetragsgruppenbildung
- Naftidrofuryl, Gruppe 1, in Stufe 1 (Eingruppierung Darreichungsform „Retardtabletten“)
* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
Hessen
Richtlinie der Landesapothekerkammer Hessen
für Rezeptsammelstellen
Die Landesapothekerkammer Hessen ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes in der Fassung vom 24.05.1986, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. November 1987, zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen zur Unterhaltung von Rezeptsammelstellen.
Der Vorstand der Landesapothekerkammer Hessen beschließt
1. § 1 Abs. 1 wird am Schluss wie folgt ergänzt:
„Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraums bei der Landesapothekerkammer Hessen eingegangen sein.“
2. § 2 Nr. 2 wird am Schluss wie folgt ergänzt:
„… und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 vorliegen.“
3. Die Änderungen treten zum 01.01.2016 in Kraft.
Ausgefertigt:
Frankfurt am Main, 06.10.2015
Landesapothekerkammer Hessen
gez. Ursula Funke
- Präsidentin -
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