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Apotheke und Markt
Bei Läusen: Nyda® Läuse- und Nissenkamm ist erstattungsfähig
Wie Pohl-Boskamp mitteilt, ist der Nyda® Läuse- und Nissenkamm durch den GKV-Spitzenverband in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden und steht damit als erstattungsfähige Option für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren zur Verfügung. Die Erstattungsfähigkeit ist an die gleichzeitige Verordnung eines Pedikulozids auf einem separaten Rezept geknüpft.
G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG, Kieler Straße 11, 25551 Hohenlockstedt, www.nyda.de
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