Apotheke und Markt

Bei Läusen: Nyda® Läuse- und Nissenkamm ist erstattungsfähig

Foto: Pohl-Boskamp

Wie Pohl-Boskamp mitteilt, ist der ­Nyda® Läuse- und Nissenkamm durch den GKV-Spitzenverband in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden und steht damit als erstattungs­fähige Option für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren zur Verfügung. Die Erstattungsfähigkeit ist an die gleichzeitige Verordnung ­eines Pedikulozids auf einem separaten Rezept geknüpft.

G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG, Kieler Straße 11, 25551 Hohenlockstedt, www.nyda.de


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