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Bahn-BKK setzt weiter auf Friedenspflicht
Kasse will nicht retaxieren, wenn Arztvornamen oder Telefonnummer auf dem Rezept fehlen
Seit dem 1. Juli 2015 gibt die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor, dass auf allen Rezepten eine Telefonnummer sowie der vollständige Name des Verordners anzugeben ist. Die Bahn-BKK hatte zunächst zugesagt bis zum 30. September 2015 nicht zu retaxieren, wenn es zu Formfehlern wegen dieser Neuerung kommt. Doch die Ärzte haben offenbar ihre Schwierigkeiten, an die neue AMVV angepasste Stempel zu organisieren. Daher will die BKK nun bis zum 31. März 2016 mit der Beanstandung von Arzneimittelverordnungen, bei denen lediglich diese neuen Pflichtangaben fehlen, warten.
Bahn-BKK-Vorstand Hanka Knoche erklärte: „Die Entscheidung, die Übergangsfrist um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern, haben wir im Sinne unserer Kunden, aber auch der Vertragspartner getroffen. Wir wollen nicht, dass sie aufgrund reiner Formalien von den Apothekern zurück zum Arzt geschickt werden.“ Insgesamt werde so den Kunden, aber auch den Ärzten und Apothekern zusätzlicher Aufwand erspart. Allerdings machte Knoche auch deutlich, dass sie von den Arztpraxen bis April 2016 vollständige, den rechtlichen Vorgaben entsprechende Stempel erwartet.
Der Kreis der Kassen, die weiterhin auf eine Friedenspflicht setzen, wächst damit weiter. Auch die Ersatzkassen und die Schwenninger BKK hatten bereits angekündigt, bis Ende März 2016 keine Absetzungen bei Apotheken vorzunehmen. Die Bahn-BKK zählt mit rund 680.000 Kunden zu den größeren Betriebskrankenkassen. |
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