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Länder fordern Strafen bei Gesundheitsschäden

BERLIN (lk) | Die Bundesländer wollen die im Antikorruptionsgesetz vorgesehenen Strafen auf körperliche Schäden für die durch Fehlverhalten betroffenen Patienten ausweiten.

Sie sind der Auffassung, dass das Antikorruptionsgesetz die Kostenträger im Gesundheitswesen nicht nur gegen nachteilige finanzielle Auswirkungen schützen soll. Körperliche Folgeschäden für die Patienten wollen sie ebenfalls unter Strafe stellen. „Insbesondere sind für die Betroffenen durch ­korruptes Verhalten bedingte Gesundheitsschäden gravierend. Eine Auf­nahme dieses Tatbestandes als einen besonders schweren Fall unterstreicht dessen Bedeutung“, heißt es in der Begründung der Länderkammer, die am 25. September ihre Stellungnahme zum Antikorruptionsgesetz beschlossen hat. Zudem wollen die Länder auch den gesetzlichen Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsträgern ein Strafantragsrecht zugestehen. Bislang sind nur Pflegeeinrichtungen einbezogen.

Da es sich um kein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann die Bundesregierung das Votum der Länder aber mit einfacher Mehrheit überstimmen. |

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