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Kiefer fordert Diskussion über Fortbildungspflicht
Eröffnung des 45. Winter-Pharmacon der Bundesapothekerkammer
Dass sich die Bundesapothekerkammer beim Hickhack der vergangenen Wochen, ab wann die Entlassung des Notfallkontrazeptivums ellaOne® (Uripristalacetat) aus der Rezeptpflicht in Deutschland wirksam wird, herausgehalten hat, verteidigte Kiefer als richtiges Vorgehen. Man habe sich nicht an Spekulationen beteiligt, da für die Apothekerinnen und Apotheker vor allem Rechtssicherheit wichtig sei. „Wir mussten abwarten, wie die Regierung entscheidet“, so Kiefer. Dass die Apotheker in der Lage sind, die notwendige und von Gesundheitsminister Gröhe angemahnte Beratung zu leisten, ist für Kiefer keine Frage. „Wir zucken auch vor der Verantwortung nicht zurück“, fügte er hinzu. Eine Dokumentation der Beratung sei aber „mit Sicherheit nicht nötig“. Aus pharmazeutischer Sicht gebe es keinen Grund für eine solche Verpflichtung.
Kiefer kündigte Hilfestellungen der BAK zur Beratung bei der Notfallkontrazeptiva-Abgabe an. Diese würden im Rahmen der „normalen QM-Materialien“ zur Verfügung gestellt. Wann die Beratungshilfen veröffentlicht werden, sagte Kiefer jedoch nicht. Hier müsse der Grundsatz „Qualität vor künstlicher Schnelligkeit“ gelten.
Bei der Umsetzung des Perspektivpapiers konzentriere sich die BAK auf drei Handlungsfelder: den Aufbau des heilberuflichen Netzwerks mit Ärzten und Pflegenden, die Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung sowie die Ausbildung und Qualifizierung.
Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sei als Aufgabe den Apothekern übertragen, betonte Kiefer. Diese Aufgabe erfüllten sie, es gebe heute in Deutschland keine Versorgungslücken. Trotzdem werde von interessierter Seite immer wieder eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung behauptet. „Hier wird ein künstlicher Mangel konstatiert, um kreative Lösungen Dritter zu begründen“, stellte Kiefer fest. Deshalb laute seine klare Forderung: Wenn jemand sich Gedanken machen soll über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, dann diejenigen, denen diese Aufgabe übertragen wurde: die Apotheker. Und niemand sonst.
Zur Qualifizierung gehört für Kiefer nicht nur das Pharmaziestudium und das Praktische Jahr, sondern auch die Fortbildung. Natürlich müsse über eine Verbesserung des Pharmaziestudiums nachgedacht werden. Diese Änderungen müssten aber auch in der Berufsausübung umgesetzt werden. „Wenn wir die Ausbildung ändern, wird nicht automatisch alles gut“, so Kiefer. Er regte deshalb eine Diskussion über die Fortbildungspflicht an. Heute ist in den Berufsordnungen der Landesapothekerkammern geregelt, dass Apothekerinnen und Apotheker sich fortbilden und ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten müssen. Die Einhaltung dieser Pflicht ist dabei der Eigenverantwortung der Kammermitglieder überlassen. Kiefer hält es für überlegenswert, eine Nachweispflicht gegenüber der Kammer einzuführen. Es sei ein bisher unaufgelöster Widerspruch, dass in fünf Jahren der Ausbildung zum Apotheker drei Staatsexamen abgelegt werden müssen, im Laufe eines jahrzehntelangen Berufslebens aber keinerlei Nachweise über den aktuellen Wissensstand erbracht werden muss.
Kiefer eröffnete am Sonntagnachmittag den 45. Winter-Pharmacon, der erstmals im österreichischen Wintersportort Schladming (Steiermark) stattfindet. Bisher hatte die Winter-Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer im schweizerischen Davos stattgefunden. |
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