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TNF-alpha-Inhibitoren jetzt mit Rabatt

AOK hat erstmals wirkstoffübergreifend Arzneimittel ausgeschrieben

BERLIN (ks) | Die AOK-Gemeinschaft geht bei Ausschreibungen neue ­Wege: Der AOK-Bundesverband hat erstmals – federführend für sieben AOKs – wirkstoffübergreifend Arzneimittel ausgeschrieben. Gesucht und gefunden wurden Rabattpartner für Tumornekrosefaktor-alpha-Inhibitoren zur Behandlung arthritischer Erkrankungen. Drei Unternehmen erhielten den Zuschlag.

Bereits im Oktober 2014 hatte der Bundesverband im Namen der AOKs Bayern, Hessen, Nordost, Nordwest, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt die Ausschreibung für TNF-alpha-Inhibitoren veröffentlicht. Bislang erfolgten Ausschreibungen bezogen auf einen Wirkstoff. Diesmal gab es nur die Aufteilung in sieben Gebietslose – Angebote konnten gemacht werden für die Wirkstoffe Adalimumab, Certolizumab, Etanercept, Golimumab und Infliximab. Dabei wollten die AOKs nicht für alle diese Biologicals Verträge schließen – sie hatten von vornherein nur drei ­Rabattpartner im Sinn.

Angesichts dieser neuen Art der Ausschreibung kam es zu den üblichen Verzögerungen: Ein Nachprüfungsverfahren wurde angestrengt, die Ausschreibung musste wiederholt angepasst und nachgebessert werden. Und so vermeldet der AOK Bundesverband erst jetzt, die Zuschläge erteilt zu ­haben. Vertragspartner sind danach ­Inflectra® (Infliximab) von Hospira, Cimzia® (Certolizumab) von UCB Pharma und Simponi® (Golimumab) von MSD Sharp und Dohme. Die Rabattverträge beginnen am 1. November 2015 und laufen bis zum 31. Oktober 2016 mit der Option auf Verlängerung.

Welcher Wirkstoff einem Patienten verschrieben wird, entscheidet allerdings nach wie vor der behandelnde Arzt, ­betont der AOK-Bundesverband. Ausnahmsweise sind die neuen Rabattverträge auch für Apotheken nicht von großer Bedeutung. Die monoklonalen Antikörper dürfen ohnehin nicht ausgetauscht werden, selbst wenn es – wie bei Infliximab – bereits Biosimilars gibt. Die AOKs haben damit weder gegenüber Apotheken noch gegenüber Ärzten Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Rabattverträge nicht bedient werden. Allerdings können die Versicherten ein Interesse an der Verordnung der Rabatt-Präparate haben. Diese sind nämlich zuzahlungsfrei. |

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