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DAZ aktuell
Rabattverträge und Festbeträge sind für Patienten ein Problem
Jahresbericht der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Die UPD ist derzeit vor allem wegen ihres Trägerwechsels im Gespräch: Ab dem kommenden Jahr wird die Sanvartis GmbH diese Aufgabe übernehmen, sie hat den Zuschlag in der europaweiten Ausschreibung des GKV-Spitzenverbands erhalten. Doch der nun vorgelegte Monitor stammt noch von einer UPD unter den langjährigen Trägern Sozialverband VdK Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung. Der Bericht zeigt auf: In mehr als jeder dritten Beratung (rund 29.000), die Mitarbeiter in den 21 UPD-Geschäftsstellen führten, ging es um Leistungen der Krankenkassen und anderer Kostenträger. „Zentral sind dabei die Fragen: Was bekomme ich von der Kasse und was ist, wenn sie meinen Antrag ablehnt?“, erklärt Stephanie Jahn, Geschäftsführerin der UPD gGmbH. Wichtigster Aspekt sei hier mit großem Abstand das Krankengeld.
Aufklärungsbedarf bei Arznei- und Hilfsmitteln
In Beratungen, in denen es um die Gewährung einer notwendigen Behandlung ging, waren dem Bericht zufolge auch Arzneimittelverordnungen häufig Thema. Für die Ratsuchenden sei es oft unverständlich, dass beim Inkrafttreten neuer Festbeträge einige Präparate nur noch gegen Aufzahlung erhältlich seien. „Hier gibt es einen breiten Aufklärungsbedarf. Die Patienten verstehen die Mechanismen der Festpreisregelungen nicht und empfinden diese so, als würde ihnen eine medizinisch notwendige Leistung plötzlich vorenthalten.“ Ebenso nennt der Monitor Hilfsmittel – vor allem auch Inkontinenzmaterialien – als häufiges Thema der Beratungen. Dazu, mit welchen konkreten Problemen die spezielle UPD-Arzneimittelberatung an der Technischen Universität Dresden konfrontiert ist, gibt der Monitor keine Auskunft. An diese Beratungsstelle können sich Menschen wenden, die direkte Fragen zur Arzneimittelanwendung und -therapie haben.
Jahn betonte: „Die Hinweise der UPD auf bestimmte Probleme in der Gesundheitsversorgung erhärten sich und zeigen Politik, Krankenkassen und Ärzteschaft erneut Anhaltspunkte für Verbesserungen.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, verweist seinerseits darauf, dass einige Probleme, die die UPD schon in der Vergangenheit aufgezeigt hat, bereits angegangen wurden. So hat etwa das Versorgungsstärkungsgesetz Probleme beim Krankengeldbezug, beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder hinsichtlich der Wartezeiten auf einen Arzttermin aufgegriffen. Sorge bereiten dem Patientenbeauftragten derzeit nicht zuletzt die Probleme bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel was die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel angeht. „Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen. Die Kassen müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohne Wenn und Aber nachkommen.“ |
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