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Die Seite 3
„Wenn Honorar auf Politik trifft“
Mit einem Artikel dieses – wahrlich treffenden – Titels in ihrem aktuellen „Einblick“-Newsletter hat die ABDA versucht, den aktuellen Stand bei den Forderungen nach einer Verbesserung der Apotheker-Vergütung und ihren jüngsten Strategie-Schwenk – zur Zeit fordert man wegen der aktuellen Rechenmethode des Wirtschaftsministeriums lieber keine Erhöhung des Fixzuschlags – zu erklären. Dass der Text für viel neue Verwirrung gesorgt hat: geschenkt. Denn die Schilderungen sind durchaus bemerkenswert.
Bereits die Verhandlungen um die letzte Erhöhung des Fixums auf 8,35 Euro im Jahr 2012 waren begleitet von der Forderung nach höheren Arbeitsgebühren, namentlich für Rezepturen und die BtM-Dokumentation. Diese seitdem immer wieder vorgebrachten Forderungen haben von Vertretern aller im Bundestag sitzenden Parteien Zustimmung erfahren. Und doch mussten die Apotheker erleben, wie Gesetz um Gesetz – zuletzt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – ohne die für eine Erhöhung dieser Gebühren notwendige Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verabschiedet wurde. Denn einer AMPreisV-Änderung müssen die Länder zustimmen, eine Zustimmungspflicht des Bundesrats sollte bei den jüngsten Gesetzesvorhaben jedoch unbedingt vermieden werden.
Ob in den kommenden Monaten noch ein Gesetz aus dem Arzneimittelbereich ansteht, das ohnehin zustimmungspflichtig ist, ist völlig offen. Und dann müsste es den Apothekern noch gelingen, ihre Anliegen dort unterzubringen ... Darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium in näherer Zukunft eine Novellierung der AMPreisV ohne die Einbettung in ein anderes Gesetzesvorhaben angehen könnte, deutet aktuell jedenfalls nichts hin.
Auf der anderen Seite hört man von mehreren Seiten übereinstimmend, dass eine Überprüfung des apothekerlichen Fixhonorars auf die Arzneimittelabgabe, wie sie § 78 Arzneimittelgesetz vorsieht, aufgrund der Rechenmethode des dafür zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) im Moment gar nicht zu einer Erhöhung führen würde, sondern nach der kruden Logik des BMWi sogar zu einer Senkung führen müsste. Diese Einschätzung findet sich auch in besagtem „Einblick“-Artikel. Diese Tatsache hat aber nun – und hier kommt ein Großteil der Verwirrung her – überhaupt nichts mit Zustimmungspflicht oder dem Warten auf günstige Gesetzentwürfe, an die man Forderungen anhängen könnte, zu tun. Sondern ausschließlich mit besagter kruder Rechenmethode des Ministeriums, die den Kostensteigerungen die gesamte Rohertragssteigerung gegenüberstellt.
Das Grundproblem der Apotheker ist, dass weder Union noch SPD den Willen erkennen lassen, das Fixum der Apotheker zu erhöhen. Mehr Geld gibt es für Maßnahmen, die direkt der Versorgung in der Fläche zugute kommen – siehe Nacht- und Notdienstfonds. Auch für die Bezahlung einzelner als sinnvoll erachteter oder besonders innovativer Leistungen ist eine Zahlungsbereitschaft erkennbar – zumindest eine verbale. Das „Gießkannen-Prinzip“ einer Fixumserhöhung, von der absatzstarke Apotheken besonders profitieren, steht dagegen bei den aktuellen Gesundheitspolitikern in Berlin in keinem besonders hohen Kurs.
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