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Skonti bis zum BGH
Die Wettbewerbszentrale bewertet den Prozessauftakt im Skonti-Streit nur als „ersten Schritt“ zur Klärung der Streitfrage, ob Skonti mit Rabatten gleichzusetzen sind. Rechtsanwältin Christiane Köber kündigte für die Wettbewerbszentrale den Weg in die nächste Instanz an, falls das Landgericht Aschaffenburg der Rechtsauffassung des Arzneimittelgroßhändlers AEP folgen sollte. Man werde die Streitfrage gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH) durchfechten. Am 22. Oktober wird über den weiteren Prozessverlauf entschieden und voraussichtlich ein Urteil ergehen. Als nächste Instanz müsste sich das Oberlandesgericht Bamberg damit befassen.
SPON abgemahnt
Kürzlich sorgte ein Beitrag zu Kopfschmerzen auf „Spiegel online“ (SPON) für Aufruhr. Grund war der werbliche Rahmen um einen Bericht: Thomapyrin® „präsentierte“ den Inhalt. Boehringer Ingelheim betonte, „keinerlei Einfluss auf redaktionelle Beiträge“ zu nehmen. Doch die Wettbewerbszentrale mahnte SPON ab. Sie hält den Beitrag für wettbewerbswidrig: Zum einen sei schon der Satz „Spiegel-online-Inhalt präsentiert von Thomapyrin“ als irreführend zu beanstanden. Denn allein ein „präsentiert von“ reiche nicht, um deutlich zu machen, dass es sich um eine Anzeige handele. Es müsse eine deutliche Kennzeichnung als „Anzeige“ erfolgen. Zudem hätte der Hinweis auf den Anzeige-Charakter schon im „Anleser“, der zum Beitrag führt, deutlich gemacht werden müssen.
Erst zum Apotheker
Die Schweizer Krankenkasse Swica lanciert mit einer Apothekenkooperation ein neuartiges Krankenversicherungs-Modell: Versicherte, die zunächst eine der 118 TopPharm-Mitgliedsapotheken aufsuchen und – sofern erforderlich – erst in einem zweiten Schritt einen Arzt konsultieren, können sich künftig über bis zu 19% Rabatt auf die Grundversicherungsprämien freuen. Die der Apotheke entstehenden Kosten übernimmt in diesen Fällen die Kasse. Das Modell soll die Eigenverantwortung der Versicherten unterstützen, die Hausärzte entlasten und die Apotheker bewusst in die Erstversorgung einbinden, erklärt sie. Losgehen soll es 2016.
Uneinigkeit bei Kosten
Angesichts wahrscheinlich steigender Krankenkassenbeiträge werden zwischen SPD und Union Differenzen zur künftigen Finanzierung deutlich. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wandte sich gegen den SPD-Vorstoß für ein wieder stärkeres Einbeziehen der Arbeitgeber bei den Gesundheitskosten. „Die gut gefüllten Sozialkassen sind ein Resultat einer guten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die zu erhalten, ist die Entscheidung, auch den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren“, erklärte er. Die SPD pocht hingegen auf eine Rückkehr zur hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Paritätische Finanzierung ist ein bewährter und gerechter Grundsatz. Wir sollten wieder dahin zurückkehren“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Wegen wachsender Kassendefizite müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr auf einen möglichen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von bis zu 0,3 Punkten einstellen.
Karte für Flüchtlinge
Nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen führt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein. Mit ihr können sie, wenn sie akute Schmerzen haben oder krank sind, direkt zum Arzt gehen. Eine Rahmenvereinbarung wurde bereits unterzeichnet.
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