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Höheres Honorar – aber nicht jetzt
ABDA-Newsletter sorgt für Irritationen über Honorar-Strategie
Einige Honorarforderungen der Apotheker – beispielsweise die Erhöhung der BtM-Dokumentationsgebühr oder die Zahlung des Fixhonorars auch bei der Abgabe von Rezepturen – machen eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung notwendig. Dass eine solche Änderung durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist, war eine Begründung dafür, dass diese Forderungen bei den jüngsten Gesetzesvorhaben der Großen Koalition nicht berücksichtigt wurden. Der „Einblick“-Artikel stellt die Zustimmungspflicht jedoch in den Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein höheres Fixum. Dessen Höhe legt aber das Bundeswirtschaftsministerium nach § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) im Vernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium fest – ausdrücklich ohne dass dies durch den Bundesrat zustimmungspflichtig wäre.
Fritz Becker, der Vorsitzende des für die Verhandlungen über das Apothekenhonorar zuständigen Deutschen Apothekerverbands (DAV), machte am Montag gegenüber DAZ.online klar, dass ein höheres Honorar die „erste Forderung“ des DAV bleibe. Allerdings sei eine Honoraranpassung nach § 78 AMG aktuell kontraproduktiv. Das Wirtschaftsministerium halte an der Berechnungsmethodik fest, die es bei der letzten Honorarerhöhung angewandt hatte. Danach werden dem Kostenanstieg der Apotheken die Erhöhungen des Rohertrags gegenübergestellt. Im Moment käme es durch den Anstieg der Packungszahlen, die Senkung des Kassenabschlags und den Nacht- und Notdienstfonds wohl nicht zu einer Erhöhung des Fixums – „nach der Logik des Wirtschaftsministeriums [würde es] heißen: Das Apotheken-Fixum muss sinken“, so in dem „Einblick“-Artikel. Laut Becker konzentriere man sich deswegen darauf, zu allererst die Berechnungsmechanik des Ministeriums zu ändern.
Irritation und Verärgerung
Bei Apothekern, aber auch bei Beobachtern des Apothekenmarkts löste der „Einblick“-Beitrag Erstaunen bis Entsetzen aus. Der ehemalige Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein, Uwe Hüsgen, bezeichnete die Ausführungen als „unsäglich“. Es verbiete sich von selbst, dem Verhandlungspartner öffentlich mitzuteilen, dass man Forderungen aufgibt, kommentierte der Autor des regelmäßigen „Rohertrags-Monitor der öffentlichen Apotheke“ bei DAZ.online. Bei einer Umfrage auf DAZ.online zeigten lediglich sieben Prozent von 320 Teilnehmern Verständnis für die Argumente der ABDA. 51 Prozent dagegen haben die Befürchtung, man mache sich mit plötzlichen Kurswechseln bei der Politik lächerlich, 27 Prozent zeigten sich irritiert über den erklärten Verzicht. Sie hätten nichts zu verschenken, für sie zähle jeder Cent.
Arbeitgeber: Ohne Honorar- keine Tariferhöhung möglich
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken ADA machte derweil am 27. August nach einem Gespräch mit der Apothekengewerkschaft Adexa klar, dass es nach seiner Auffassung ohne eine Honorarerhöhung keine Gehaltssteigerungen für Apotheken-Mitarbeiter geben kann. Da eine Erhöhung des Fixhonorars nach dem derzeitigen Berechnungsmodus offensichtlich nicht zu realisieren sei, erwarte man aber, dass die Politik wenigstens die Rezepturberechnungen und die Dokumentationsgebühren erhöhe. Davon könnten dann auch die Angestellten profitieren: „Wir sind bereit, ab dem ersten freigesetzten Euro die Angestellten an den Zuwächsen zu beteiligen“, heißt es in einer ADA-Mitteilung. |
Die aktuelle Ausgabe Nr. 03/2015 des ABDA-Infobriefs „Einblick“ können Sie hier lesen: www.abda.de/fileadmin/assets/Einblick/ABDA_EinBlick_03_2015.pdf
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