DAZ aktuell

„Ohne kaufmännische Fähigkeiten undenkbar“

Kooperationsapotheker kontern Pharmazieräten

BERLIN (ks) | Für Dr. Christian ­Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte in Deutschland (APD), liegt die Zukunft der Apotheker in der Pharmazie, nicht im Kaufmännischen. „Den Kaufmann Apotheker braucht die Gesellschaft nicht – und wird ihn auch nicht mehr bezahlen“, erklärte er unlängst im Interview mit der Deutschen Apotheker Zeitung (siehe DAZ 2014, Nr. 50, S. 52). ­Dieser Aussage tritt nun Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands der Apothekenkooperationen (BVDAK) entgegen. Er ist überzeugt: Nur betriebswirtschaftlich erfolgreiche Apotheken können in ihre Mitarbeiter und damit in die Qualität des pharmazeutischen Heilberufs investieren.
Fotos: Klosterfrau; vizafoto – Fotolia.com

Pharmazeutisches Wissen ist für den Beruf des Apothekers zweifelsohne unabdingbar. Aus Sicht des BVDAK benötigt ein Apotheken­leiter jedoch auch betriebswirtschaftliche Fähigkeiten. Wer pleite geht, kann schließlich mit noch so viel Wissen niemanden mehr beraten.

Mit seiner Aussage, den Kaufmann Apotheker brauche die Gesellschaft nicht, habe Bauer bei vielen Apothekern und auch beim BVDAK großes Unverständnis ausgelöst, lässt Hartmann in einer Pressemeldung verlauten. Denn aus seiner Sicht ist der Beruf des niedergelassenen, selbstständigen Apothekeninhabers ohne kaufmännische Fähigkeiten undenkbar.

Apothekenkooperationen seien in den letzten zehn Jahren deshalb so ­erfolgreich, weil sie den einzelnen Mitgliedern betriebswirtschaftliche Hilfestellung im Einkauf, Marketing oder anderen Bereichen böten, sagt Hartmann. Wer das verdränge, verbreite ideologische Legenden und ­blicke in die Vergangenheit, nicht in die Zukunft.

Kein „politisches Mandat“

Zugleich stellt Hartmann klar, dass die Selbstkontrolle des freien Heilberufs durch Pharmazieräte und Amtsapotheker ein „absolut notwendiges Instrument“ sei, um die Qualität der Apothekenleistung zu sichern. Ganz überwiegend funktioniere diese Aufgabe im kollegialen Einvernehmen. Doch es gebe auch Ausnahmen. Dann, so Hartmann, werde die Aufsicht zum „berufsrechtlichen Exerzierplatz“. Und gegen ein „politisches Mandat der Kontrolleure durch die Hintertür“ wende sich der BVDAK entschieden. Die Pharmazieräte dürften nicht über die kaufmännischen Aufgaben eines Apothekeninhabers entscheiden – ­dafür fehle ihnen auch jegliche demokratische Legitimation. |

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