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IQTIG will 2016 loslegen
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) befindet sich derzeit noch in der Aufbauphase, soll aber ab Januar 2016 seine eigentliche Arbeit beginnen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt: Es wird im Auftrag des G-BA Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erarbeiten. Vergangenen Freitag trat erstmals der Stiftungsrat der gleichnamigen Stiftung in Berlin zusammen. Zudem benannte der ebenfalls neu konstituierte Vorstand der Stiftung Dr. Christof Veit zum Leiter des neuen Instituts.
Rauchmelderpflicht in Apotheken
Um Todesfälle durch Brände zu vermeiden, haben die meisten Bundesländer in ihren jeweiligen Landesbauordnungen geregelt, dass Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Räumen, mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. Zum Jahresende 2014 liefen in einigen Bundesländern Übergangsregelungen aus. Der Hessische Apothekerverband und die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben darauf hingewiesen, dass das Nachtdienstzimmer sowie der Rettungsweg aus der Apotheke mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. Bis auf Berlin und Brandenburg – wo entsprechende Regelungen in Planung sind – und Sachsen besteht diese Präventionsmaßnahme inzwischen flächendeckend in ganz Deutschland. In einigen gilt die Pflicht nur für Wohnungen.
Zuzahlungsbefreiungen neu beantragen
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse seit Jahresbeginn wieder eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten beträgt die Grenze ein Prozent. Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Befreiung neu beantragt werden. Auf www.aponet.de findet sich ein Zuzahlungsrechner.
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