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DAZ aktuell
Esomeprazol partiell rezeptfrei
Arzneimittelverschreibungsverordnung folgt europäischer Zulassungsbehörde EMA
Die Ausnahmen von der Verschreibungspflicht für den Protonenpumpeninhibitor Esomeprazol lauten seit der jüngsten Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2014 verabschiedet hat: Zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzel- beziehungsweise Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff.
Am 1. Januar 2015 ist diese Änderung in Kraft getreten. Warum aber konnte dann Nexium® Control bereits Monate vorher rezeptfrei vertrieben werden? Die Erklärung ist die zentrale Zulassung des Präparats. Bereits im Jahre 2013 wurde es von der europäischen Zulassungsbehörde EMA zur Kurzzeitbehandlung von Refluxsymptomen bei Erwachsenen zentral zugelassen und zwar ohne Verschreibungspflicht. Somit war für Nexium® Control (aber nicht für andere Esomeprazol-haltige Präparate) in dieser Indikation in allen EU-Staaten, darunter auch in Deutschland, der Vertrieb als OTC-Arzneimittel möglich. Mit der Änderung der AMVV und der partiellen Entlassung des Wirkstoffes Esomeprazol aus der Verschreibungspflicht, die zum Zeitpunkt der Markteinführung von Nexium® Control bereits angekündigt worden war, sind die Ausnahmen jetzt auch für alle anderen Esomeprazol-Präparate gültig.
Parallele zu ellaOne®
Damit liegt ein ganz ähnlicher Fall wie bei ellaOne® vor – ebenfalls ein zentral zugelassenes Arzneimittel, für das die EU-Kommission nun zentral die Rezeptpflicht aufgehoben hat. Angesichts der gegenwärtig widersprüchlichen Ansichten, wann das Notfallkontrazeptivum nun wirklich rezeptfrei in Apotheken abgegeben werden darf, lässt sich aus dem Fall Nexium® Control der Schluss ziehen: Mit zentraler EU-Zulassung als OTC kann ein Arzneimittel auch dann schon in Deutschland rezeptfrei vertrieben werden, wenn die AMVV den Wirkstoff noch nicht ausdrücklich als verschreibungsfrei aufführt. Die PiDaNa® hat hingegen keine zentrale Zulassung, es existiert also keine europäische Vorgabe. Daher ist hier noch eine Änderung der AMVV nötig, um die Rezeptfreiheit herzustellen. |
Zum Weiterlesen
Zur Entscheidung bezüglich der Rezeptpflicht für Ambroxol lesen Sie unseren Beitrag auf S. 28.
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