DAZ aktuell

Schmidt setzt auf Länder

E-Health-Gesetz passiert Bundesrat im ersten Durchgang

BERLIN (ks) | ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßt die am 10. Juli vom Bundesrat beschlossene Empfehlung zum E-Health-Gesetzentwurf. Die Länder sprechen sich dafür aus, dass auch Apotheker den hier vorgesehenen Medikationsplan erstellen und aktualisieren können, wenn der Patient dies wünscht. „Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann“, sagte Schmidt im ­Anschluss an die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause.

Die Stammapotheke des Patienten sei oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation habe. „Und die muss definitiv mit in den Plan“, so Schmidt. Zudem sei es „ein wichtiges Stück Wahlfreiheit“, wenn der Patient selbst entscheiden könne, ob sein Arzt oder sein Apotheker den Medikationsplan erstellen soll. Vervollständigt werden müsse der Plan ohnehin im Austausch aller beteiligten Heilberufe. Schmidt: „Der Bundestag täte deshalb gut daran, der Empfehlung der Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren zu folgen.“ Gezwungen ist er dazu allerdings nicht – um das Gesetz zu verabschieden, ist er im Zweifel nicht auf die Länder angewiesen. Doch auch in der Koalition gab es schon Stimmen, die in Richtung der Länderempfehlung gingen. Ein Rest Hoffnung bleibt also.

Der ABDA-Präsident erneuerte zudem seine Kritik am Medikationsplan, wie ihn der Gesetzentwurf derzeit vorsieht. Dass der Plan nun gesetzlich verankert wird und bestimmte Versicherte einen Anspruch auf ihn erhalten, findet er grundsätzlich richtig. Aber: „Die bloße Auflistung von Arzneimitteln bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird.“ Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne.

Neben der Einbindung der Apotheker in den Medikationsplan fordert der Bundesrat, dass regionale Modellvorhaben nach § 63 SGB V unberührt bleiben – vor Augen haben die Länder dabei die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Das Projekt habe die gleiche Zielsetzung wie die geplante gesetzliche Regelung im E-Health-Gesetz, heißt es zur Begründung. Es sei jedoch ein Rückschritt, wenn man auch hier jetzt einen Medikationsplan in Papierform fordere, wie ihn das Gesetz zunächst vorsieht.

Blisterverband will in Empfehlung mehr erkennen

Zuspruch für die Länderempfehlung gab es auch vom Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelver­blisterer (BPAV). Auch wenn dies dem Bundesratsbeschluss nicht unmittelbar zu entnehmen ist, schließt der Verband aus ihm, dass die Länder die Apotheker für die Erstellung von Medikationsplänen auch angemessen vergütet wissen wollen. Dies müsse zukünftig auch und gerade für die Erstellung der Medikationspläne für Menschen in der stationären Pflege gelten, fordert der BPAV. Denn der Verband ist sogar der Meinung, die Politik habe nunmehr die Vorteile des Medikationsmanagements durch den verblisternden Apotheker erkannt. Der Vorsitzende des BPAV, Hans-Werner Holdermann, gab schon einmal zu verstehen, dass er bereit sei, „zügig in konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten einzutreten, sobald die Regelung Gesetzeskraft erlangt und umgesetzt werden muss“. Dieser Tage erarbeite der Verband Vorschläge für die Umsetzung der Honorierungsfrage. |

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