Aus den Ländern

Notfallpraxen im Notdienstportal

Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg

STUTTGART (diz) | In Baden-Württemberg wird die Forderung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes, die Versorgung der Versicherten im Notdienst zu verbessern, pragmatisch gelöst: Ärzte und ­Apotheker reden miteinander, wie Kammerpräsident Dr. Günther ­Hanke in seinem Bericht auf der Vertreterversammlung am 9. Juli erläuterte. Und: Das Notdienstportal der Kammer soll um Notfallpraxen der Ärzte erweitert werden.

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz fordert, die Versorgung der Versicherten im Notdienst zu verbessern. Die Probleme: Nicht in jedem Ort mit einer zentralen Notfallpraxis kann immer eine Apotheke Notdienst verrichten. Aber es soll verhindert werden, dass Patienten nach dem Besuch einer Notfallpraxis weite Wege zur nächsten diensthabenden Apotheke auf sich nehmen müssen. Außerdem möchte man vermeiden, dass die Apotheke die von der Notfallpraxis verordneten Arzneimittel nicht vorrätig hat. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen daher mit den Landesapothekerkammern in einen Informationsaustausch über die Organisation des Notdienstes treten.

Foto: LAK/Möbius

Kammerpräsident Dr. Günther Hanke

Wie Hanke berichtete, hat die Kammer dieses Problem frühzeitig aufgegriffen und ist auf die Ärzte zugegangen, um eine praktikable Lösung zu finden. Die Gespräche seien „mehr als positiv“ verlaufen. In einem „letter of intent“ werden die Ergebnisse festgehalten. So ist geplant, das Notdienstportal auf der Internetseite der LAK Baden-Württemberg (www.lak-bw.notdienst-portal.de) um eine Liste der Notfallpraxen mit Orten und Öffnungszeiten zu erweitern. Die Notfallpraxis kann mit der Apotheke Kontakt aufnehmen, um abzuklären, ob die gewünschten Arzneimittel vorhanden sind oder nach Alternativen suchen – dem Patienten können so lange Wege oder Wege umsonst erspart werden.

Der Kammerpräsident zeigte sich erfreut darüber, dass es Anzeichen dafür gibt, den Apotheker beim Medikationsplan, der mit dem E-Health-Gesetz eingeführt werden soll, gleichberechtigt neben dem Arzt zu berücksichtigen. Wie Hanke anmerkte, seien derzeit die Krankenkassen das größere Problem, wie er von Ingrid Fischbach, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, erfahren habe: Krankenkassen scheuten sich davor, den Apotheken eine Tür für neue Leistungen zu öffnen, die gesondert honoriert werden müssen.

Um neue Aufgaben wie die Erstellung von Medikationsplänen vornehmen zu können, sollen sich die Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg, wie Hanke weiter berichtete, nach dem Athina-Konzept („Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken“) fortbilden können, wie es bereits im Kammerbereich Nordrhein erfolgreich läuft.

Zum geplanten Bau eines neuen ­Apothekerhauses in Berlin merkte Hanke an: „Ich habe für den Neubau gestimmt.“ Die ABDA sei von Anfang an um Transparenz bemüht gewesen, die Entscheidung sei in den ABDA-­Gremien offen diskutiert worden. Für den Erwerb des neues Hauses (alles in allem 35 Millionen Euro) müssten die Kammerbeiträge nicht erhöht werden.

Vizepräsidentin Karin Graf gab in ihrem Bericht eine Übersicht über pharmazeutische Dienstleistungen von Apotheken in anderen europäischen Ländern. Beispiele aus Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz zeigten, dass hier Apotheken beispielsweise für Patientengespräche zum richtigen Gebrauch der Arzneimittel und zur Verbesserung der Compliance von den Krankenkassen honoriert werden.

LAK-Geschäftsführer Dr. Karsten Diers kündigte an, dass die LAK ab 15. September kostenlose Webinare zur Fortbildung anbieten wird. Pressesprecher Stefan Möbius wies darauf hin, dass die ABDA um Transparenz bemüht sei: Viermal im Jahr werde ein Bericht aus der Geschäftsstelle als Newsletter versandt. Außerdem werden Stellungnahmen der ABDA zu ­aktuellen Gesetzesvorhaben auf der ABDA-Homepage veröffentlicht.

Als Gastrednerin informierte Monika Koch, ARMIN-Beauftragte des LAV Sachsen, über den Stand der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen. Derzeit beteiligen sich 455 Apotheken und 216 Ärzte in Sachsen sowie 460 Apotheken und 328 Ärzte in Thüringen am ARMIN-Projekt. Die Wirkstoffverordnung und der Medikationskatalog seien auf den Weg gebracht, jetzt sei die dritte Stufe, das Medikationsmanagement, in Vorbereitung. Koch ließ durchblicken, wie schwierig sich zum einen die Verhandlungen, vor ­allem mit den Ärzten, gestalten, zum andern die technischen Aspekte, vor allem die Anbindung der Ärzterechner und der Krankenkassen. Koch machte auch deutlich, dass ein Medikationsmanagement in der Apotheke nicht umsonst geleistet werden kann.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Vertreterversammlung sah die Nachwahl eines Vorstandsmitglieds vor. Die Delegierten wählten Tilmann Schöll, Ehingen, zum Nachfolger von Gerhard Schmidt, Ravensburg, der aus persön­lichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden war.

Kammermitglied Thomas Luft und Kollegen brachten einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung ein. Die Hauptsatzung solle wie folgt ergänzt werden: „Der Haushaltsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes, dem Rechnungsführer und fünf weiteren von der Vertreterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit zu wählenden Mitgliedern der Vertreterversammlung. [Ergänzung:] Mitglieder des Vorstandes sind zunächst nicht wählbar. Sollte die Gesamtzahl der Mitglieder des Haushaltausschusses unterschritten sein, sind in einem dann durchzuführenden zweiten Wahlgang auch Mitglieder des Vorstandes wählbar.“

Zur Begründung führte Luft aus, dass es derzeit theoretisch möglich sei, dass der Haushaltsausschuss ausschließlich aus Vorstandsmitgliedern besteht und so die die Vertreterversammlung im ungünstigsten Fall die Kontrolle über den Kammerhaushalte verliert. Wortmeldungen im Verlauf der Diskussion zeigten allerdings, dass die neue Satzungsformulierung Rechte der Vorstandsmitglieder nicht ausreichend berücksichtige. Daher entschloss sich die Vertreterversammlung, diesen Antrag in den Satzungsausschuss zu überweisen, der sich um eine ausgleichende Formulierung bemühen soll. |

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