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Bei Hilfsmitteln gilt „wait and see“
Regierung will in Ausschreibungspraxis nicht eingreifen – Grüne üben Kritik
Die Kassen „schulden ihren Versicherten eine sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“, konstatiert Widmann-Mauz. Sie verweist darauf, dass die GKV-Ausgabenentwicklung für Hilfsmittel in den letzten Jahren „erhebliche Zuwachsraten“ aufweise, die deutlich über den durchschnittlichen Anstieg der GKV-Ausgaben hinausgegangen seien: Allein von 2012 bis 2014 seien die Hilfsmittelausgaben um knapp eine Milliarde Euro gestiegen, von 6,46 auf 7,44 Milliarden Euro. Gefragt nach dem Umfang der Ausschreibungen erklärt die Staatssekretärin, dass das Finanzvolumen im AOK-System und bei den Ersatzkassen geschätzt zwischen fünf und zehn Prozent am gesamten Ausgabenvolumen für Hilfsmittel betrage. Die übrigen Kassen führten kaum Ausschreibungen durch.
Kein Anstieg bei Beschwerden
Dass die Beschwerden in den letzten Jahren zugenommen haben, kann Widmann-Mauz nicht wirklich bestätigen. Eine Tabelle zu den GKV-Beschwerdezahlen beim Bundesversicherungsamt (BVA) macht eher einen Rückgang deutlich: Beschwerten sich im Bereich Hilfsmittel 2011 noch 290 Versicherte (7,78% aller Beschwerden), waren es 2012 dann 271 (8,11%), 2013 wiederum 208 (7,31%) und im letzten Jahr 188 (7,56%). Im Bereich der PKV weist eine Statistik beim Ombudsmann für das Jahr 2011 hingegen 122 Beschwerden aus, 2012 dann 92, 2013 wiederum 106 und im vergangenen Jahr 176.
Daten zur Ablehnung von Hilfsmittelanträgen durch die Krankenkassen hat die Regierung laut Widmann-Mauz nicht – allerdings deute die Ausgabenentwicklung der GKV nicht auf eine restriktive Genehmigungspraxis hin. Versicherte, die sich mit einem Anliegen zur Hilfsmittelversorgung an das BVA wendeten, erklärt sie weiter, verlangten jedoch des Öfteren, dass ihre Kasse die Mehrkosten übernimmt, die durch eine Versorgung mit Aufzahlungen entstehen. Allerdings lägen der Regierung keine validen Erkenntnisse über eine generelle Zunahme von Aufzahlungen vor.
Inko-Versorgung im Umbruch
Auf die Frage, ob die Regierung, „Dumpingeffekte“ bei Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel einzudämmen gedenke, erklärt die Staatssekretärin, man werde prüfen, ob die derzeitigen Vorschriften des Vergaberechts und des SGB V ausreichten oder weitere gesetzliche Vorgaben erforderlich seien. Allerdings stellt sie auch klar, dass Leistungserbringer sich nach Abschluss eines Vertrages nicht über eine zu niedrige Vergütung beschweren dürften: Bei Ausschreibungsverträgen würden schließlich feste Preise vereinbart. Allerdings will die Regierung laut Widmann-Mauz durchaus die Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung im Blick behalten.
Auch im Hinblick auf die Inko-Versorgung, die sowohl Patienten wie Apotheken in letzter Zeit Ärger bereitet, hakten die Grünen nach. Sie wollten wissen, ob die veralteten Qualitätskriterien für Inkontinenzhilfen aus dem Jahr 1993, die dem Verzeichnis für gelistete Hilfsmittel zugrunde gelegt sind, nach Meinung der Regierung aktualisiert werden müssen. Laut dem GKV-Spitzenverband liege mit der seit März 2015 geltenden nationalen Norm für Inkontinenzprodukte eine neue Prüfmethode vor, erklärt die Staatssekretärin. Derzeit werde die Fortschreibung der Produktgruppe vorbereitet. Mit ihrem Abschluss rechnet Widmann-Mauz zum Jahresende 2015.
Grüne fordern schnelle Veränderung
Diese Antworten reichen den Grünen jedoch nicht: „Die Antworten werden weitgehend mit dem gesetzlichen Status quo begründet, der die faktischen Versorgungsmängel offensichtlich nicht zu erklären vermag“, heißt es aus dem Büro von Maria Klein-Schmeink. Lediglich bei der Qualitätssicherung erkenne das Ministerium einen Prüf- und Beobachtungsbedarf, ohne jedoch konkret zu werden. Die Fraktion fordert schnelle Veränderungen: Allen Versicherten müsse die notwendige Hilfsmittelversorgung ohne Mehrkosten zugänglich sein. Und es müsse geprüft werden, ob für besonders sensible Hilfsmittel Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden sollten. |
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