Aus den Ländern

Honorar für neue Dienstleistungen

Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands

daz | Die unzureichende Apothekenvergütung und den leistungsfeindlichen Anpassungsmechanismus für den Festzuschlag kritisierte Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), bei der BAV-Mitgliederversammlung am 25. Juni in Nürnberg. Daher sei es das Ziel der Apothekerverbände, die Honorierung von Dienstleistungen auszubauen und die Abhängigkeit von Preis und Menge abgegebener Packungen zu verringern.

Hubmann betonte: „Im Gegensatz zu Krankenhäusern oder der ambulanten ärztlichen Versorgung, wo es ebenfalls einen Mehrleistungsabschlag gibt, veranlassen wir unsere Leistung nicht selbst, sondern andere. Und der Mehrleistungsabschlag beträgt dort lediglich 25 Prozent bis 50 Prozent, nicht 100 Prozent wie bei uns.“ Dies müsse geändert werden – und der BAV werde dies in Gesprächen mit der Politik ­immer wieder einfordern.

Die Versorgung gesetzlich Versicherter mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werde Apotheken auch weiterhin wirtschaftlich dominieren, so ­Hubmann. Doch sollten die Apotheken hier künftig auch für ihre besonderen Dienstleistungen honoriert werden, etwa die pharmazeutische Beratung mit Medikationsplan oder das Medikationsmanagement zusammen mit den Ärzten. Zudem sollten das Fixhonorar für Fertigarzneimittel auch bei der Abgabe von Rezepturen veranschlagt werden und die Dokumentationsgebühr bei BtM-Arzneimitteln erhöht werden.

Arzneimittelversorgungsvertrag geändert

BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber berichtete über den zum 1. Oktober 2014 geänderten Arzneimittelversorgungsvertrag mit den Verbänden der Bayerischen Regionalkrankenkassen. Dabei habe man geregelt, dass für die Übereinstimmung der Betriebsstättennummer keine Prüfpflicht besteht. Auch das Verfahren beim Fehlen der lebenslangen Arztnummer habe man vereinfacht. Zudem dürfe ein Vielfaches der größten Packung bei Stückzahlverordnung auch dann abgegeben werden, wenn der Vertragsarzt nicht durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe genau der verordneten Menge hingewiesen hat.

OVP ist gut gestartet

Zur Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung gibt es seit Februar dieses Jahres exklusiv für Mitglieder von Apothekerverbänden das Online-Vertragsportal (OVP). Es informiert, bezogen auf die jeweilige Apotheke, über bestehende oder mögliche Hilfsmittelverträge mit den verschiedenen Kosten­trägern. Zudem sagt es, ob ein Vertragsbeitritt mit der vorhandenen Präqualifizierung übereinstimmt. In Bayern gibt es laut Weber inzwischen rund 2000 Teilnehmer. Zusätzliche Kosten fallen für sie nicht an. Die Apotheke muss nur sich nur an ihr Softwarehaus wenden, damit es die richtige Schnittstelle zur Verfügung stellt. |

Quelle: Thomas Metz, BAV

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