DAZ aktuell

DAK zahlt Retax-Beträge zurück

Erstattung für 2500 Apotheken wegen „technischer Probleme“

BERLIN (jz) | Die DAK-Gesundheit zahlt bundesweit 2500 Apotheken einbehaltene Retax-Beträge aus. Wegen technischer Probleme waren die Absetzungsschreiben, die Voraussetzung für eine Retaxierung sind, nicht fristgerecht an die betroffenen Apotheken versandt worden. „Wir haben einen Fehler gemacht“, erklärt Bernd Ziesemer von der DAK-Gesundheit. „Daher geht das Geld jetzt anstandslos an die Apotheken zurück.“

Die Krankenkasse hatte nach eigenen Angaben im Rahmen der Rechnungsprüfung bei rund 2500 Apotheken Abrechnungsfehler festgestellt und entsprechende Beträge für Arzneimittel einbehalten. Durch einen Fehler im Versandzentrum wurden die Apotheken jedoch darüber nicht fristgerecht mit dem vorgeschriebenen Absetzungsschreiben informiert. Allerdings ist das Schreiben laut dem ­Arzneiversorgungsvertrag mit dem Deutschen Apothekerverband Voraussetzung für eine Retaxierung. Daher zahlt die DAK die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge nun aus.

In einer Pressemitteilung der Krankenkasse heißt es, die 2500 Apotheken bekämen „unaufgefordert“ und „unbürokratisch“ eine Rückerstattung. Man werfe der Kasse häufig vor, so Ziesemer gegenüber der DAZ, auf die ­Einhaltung der Vorgaben zu pochen. In diesem Fall habe die DAK einen Fehler gemacht, weshalb das Geld nun erstattet werde. Um welche ­Summe es sich bei der Rückerstattung handelt, wollte er nicht sagen. Angesichts der Zahl betroffener Apotheken sei wohl mit einer erklecklichen Summe zu rechnen. Informationen zum Ablauf will die Kasse nun über die Apothekerver­bände bekannt geben. |

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