DAZ aktuell

Apotheken bei E-Health einbeziehen

Gesundheitsministerkonferenz diskutierte über Telematik

BERLIN (jz) | Vergangene Woche trafen sich die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder zu ihrer jährlichen Konferenz – insbesondere, um über das Thema E-Health und Telematik zu sprechen. Die Fachminister sprachen sich in Bad Dürkheim dafür aus, mit einem verstärkten Einsatz von Telemedizin Patienten und Ärzte zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll daher klären, wie die Telemedizin zum Bestandteil der regulären Versorgung gemacht und finanziert werden kann.

Das E-Health-Gesetz leiste bereits einen entscheidenden Beitrag dafür, dass sich der Aufbau der Telematikinfrastruktur beschleunigen werde, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerin ­Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Gleichzeitig plädierte sie für die Beteiligung der Länder am Prozess: „Es ist uns wichtig, dass die Länder an dem Prozess teilhaben.“ In den Bundesländern gebe es bereits viele gute Telematik-Modellprojekte. „Diesen Erfahrungsschatz müssen wir nutzen und von zahlreichen Insellösungen hin zu einem einheitlichen Vorgehen aller Länder und dem Bund kommen.“

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Mit einem verstärkten Einsatz von Telemedizin sollen Patienten und Ärzte künftig entlastet werden.

Anschluss nicht verpassen

Die Telemedizin biete für Patienten gerade in Flächenländern einen wertvollen Beitrag durch technische Unterstützung, führte sie weiter aus – und mahnte zugleich: „Wir dürfen den Anschluss an die internationale Entwicklung und die Chancen, die eine technikunterstützte Versorgung birgt, nicht verpassen.“ Bis zur nächsten GMK am 29. und 30. Juni 2016 in Rostock soll sich nun die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen“ damit befassen, wie Anwendungen der Telemedizin systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden können und welche Mindestanforderungen an ihren Nutzennachweis gestellt werden müssen.

Telematik muss Patienten dienen – nicht umgekehrt

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) betonte, dass Telematikanwendungen den Patienten dienen müssten und nicht umgekehrt. Die Telematik könne dazu beitragen, eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung zu unterstützen und gerade im ländlichen Raum qualitativ hochwertige Leistungen im Gesundheitsbereich schnell erreichbar zu machen. „Das ist besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen wichtig und bezieht Ärzte, Pflege, Krankenhäuser, aber auch Apotheken ein.“ Rundt hatte bereits zuvor, beim Niedersächsischen Apothekertag, erklärt, die Forderung der Apotheker, als Ersteller von Medikationsplänen ins E-Health-Gesetz aufgenommen zu werden, zu unterstützen.

Mehr Verantwortung für PTA

Darüber hinaus befassten sich die Länderminister und -senatoren mit der Möglichkeit, therapeutischen- und Assistenzberufen im Gesundheitswesen mehr Verantwortung zu übertragen. Sie bitten das Bundesgesundheitsministerium (BMG), eine Novellierung der Berufsgesetze der bundesrechtlich geregelten therapeutischen Berufe und Assistenzberufe in die Wege zu leiten – unter anderem für PTA: In der zukünftigen Versorgung der Bevölkerung werde der Einsatz von neuen Formen multiprofessioneller und interdisziplinärer Teams einen überragenden Stellenwert einnehmen, führen sie zur Erklärung aus. Das BMG soll daher prüfen, wie die berufsrechtlichen Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden können. Zudem soll es untersuchen, ob durch eine Änderung des SGB V Modellvorhaben ermöglicht werden können, die es erlauben, einhergehend mit einer größeren Versorgungsverantwortung Leistungen zulasten der GKV bei bestimmten vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Indikationen zu erbringen, soweit sie hierzu aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind.

Ivermectin-Versorgungsicherstellen

Weiterhin fassten die Fachminister und -senatoren einen Beschluss, in dem sie das BMG darum bitten, die Sicherstellung der Versorgung mit Ivermectin-haltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Skabies-Erkrankungen sowie dessen Erstattung durch die GKV im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung zu erörtern und im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Meldung von Skabies-Erkrankungen in den in § 36 Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen zu schaffen. Der Grund: In Deutschland wurde bislang keine Zulassung erteilt. Geprüft werden soll dabei auch, ob die Zulassung für Ivermectin-haltige Arzneimittel erleichtert werden kann, um pharmazeutischen Unternehmen einen Anreiz zu geben. |

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