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Anmeldung zur Zwischen­prüfung 2015 für PKA

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 22. Oktober 2015 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.

Genauer Zeitpunkt und Ort der Zwischenprüfung werden rechtzeitig von den Berufsschulen bekannt gegeben. Die Prüfung wird nur in schriftlicher Form abgelegt. Der Aufgabenerstellungsausschuss für PKA erstellt einheitlich für ganz Bayern situative, handlungsorientierte Prüfungsauf­gaben.

An der Zwischenprüfung können alle diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Wir bitten die Apothekenleiter, die Anmeldung bis spätestens 1. September 2015 bei der Bayerischen Landesapothekerkammer

einzureichen. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax Nr. 089/92 62-66). Das Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben bei oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de > Apotheker und Team > Ausbilden PhiP / PTA / PKA > PKA > PKA > Ausbildungsnachweis und Prüfung).

Nach Ende der Anmeldungsfrist er­halten die Teilnehmer eine Anmelde­bestätigung. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Die Prüfungsgebühr von 25,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77 BIC: DAAEDEDDXXX). Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Für Jugendliche, die bereits 18 Jahre alt sind, entfällt diese Verpflichtung.

Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfungsbescheinigungen werden nach erfolgter Korrektur den Auszubildenden in der Berufsschule ausgehändigt.

Die mit der Unterschrift des Apothekenleiters und bei Minderjährigen auch mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten versehene Zwischenprüfungsbescheinigung ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

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