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- DAZ 25/2015
- Preis der DPhG-Stiftung
Aus der Hochschule
Preis der DPhG-Stiftung
Ausschreibung für Nachwuchswissenschaftler
Der Preis soll an Personen vergeben werden, die die Approbation als Apotheker besitzen, eine überdurchschnittliche Promotion vorzuweisen haben und nach der Promotion mindestens zwei Jahre lang wissenschaftlich gearbeitet und dabei besondere wissenschaftliche Qualifikationen nachgewiesen haben. W2- und W3-Professoren sind von der Preisvergabe ausgeschlossen. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Der Preis kann in Form von Sachmitteln und als Stipendium genutzt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden:
- Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft),
- Promotionsurkunde,
- Nachweis über erfolgreiche, mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit,
- Bericht über die bereits erarbeiteten Ergebnisse, vollständige Publikationsliste,
- Beschreibung der zukünftig geplanten Forschungsprojekte,
- bisherige Drittmitteleinwerbung.
Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet.
Die Annahme des Preises oder sonstiger Zuwendungen der Stiftung verpflichtet den Begünstigten, die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG vorzutragen und einen Übersichtsartikel (Minireview) im Archiv der Pharmazie zu verfassen.
Bewerbungen sind bis zum 30. Juli 2015 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle der DPhG zu senden: info@dphg.de.
Wiederbewerbungen sind möglich und durchaus erwünscht, Preisträger sind von der Regelung ausgenommen. |
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