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Rheinland-Pfalz

Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Winter 2015

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der pharmazeutisch-kaufmännischen-Angestellten im Winter 2015 bis spätestens Freitag, 1. September 2015, um 15.30 Uhr schriftlich vorzunehmen.

Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nach­teilen führen. Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer (LAK) Rheinland-Pfalz, erhältlich über die Kammergeschäftsstelle, durch die Auszubildende selbst erfolgen. Die Apothekenleiter sollen bitte die Aus­zubildende schon jetzt auf diese Anmeldefrist hin­weisen.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich November/­Dezember 2015.

Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde),

2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wieder­holern),

3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten ­sonstigen Schule),

4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gem. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,

5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,

6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben,

7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.

Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollten in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.

Die Prüflinge aus der Berufsschule Ludwigshafen senden ihre An­meldung an: Dr. Hans-Jürgen Nägler, Sonnen-Apotheke, Goethestr. 7, 67435 Neustadt,

aus Kaiserslautern an: Stefan Littek, Hildegardis-Apotheke, Hildegardring 56 – 58, 67657 Kaiserslautern,

aus Mainz an: Martin Grigat, LAK Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz,

aus dem Bereich Koblenz-Montabaur, Wissen-Altenkirchen an: Dr. Susanne Trumm, Elbert-Apotheke, Hauptstr. 17 a; 56412 Niederelbert,

aus dem Bereich Trier an: Kerstin Iversen, Stern-Apotheke, Bahnhofstr. 32, 54329 Konz.

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