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Nordrhein: Nachtnotdienst ab Mai besser vergütet

Rückwirkender Tarifabschluss von ADEXA und TGL Nordrhein

Vier Monate nach dem übrigen Bundesgebiet* wird rückwirkend zum 1. Mai nun auch für den Kammerbezirk Nordrhein die tarifliche Vergütung des Nachtnotdienstes angehoben. Für den zehnstündigen Zeitraum von 22 Uhr bis 8 Uhr morgens erhalten Apothekenangestellte 85 Euro – oder einen Freizeitausgleich von 5,5 Stunden statt bisher 3,5 Stunden.
Foto: contrastwerkstatt – Fotolia.com

Die Apothekengewerkschaft und die Arbeitgebervertretung TGL Nordrhein haben sich Mitte Mai auf eine Erhöhung der Nachtnotdienstvergütung geeinigt. Damit gelten für die zum Notdienst berechtigten Berufsgruppen – Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure – nun die gleichen Bedingungen wie in den anderen Kammerbezirken, z. B. im benachbarten Westfalen-Lippe. Ob der Nachtnotdienst bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen wird, entscheidet ­gemäß Tarifvertrag der Arbeit­geber.

„Wir sind froh, dass wir diese Einigung mit der TGL relativ zügig nach dem Abschluss mit dem ADA erzielen konnten“, erläutert ADEXAs Zweite Vorsitzende Tanja Kratt. „Obwohl die entsprechenden Tarifverträge nicht gekündigt waren, waren sich beide ­Tarifpartner einig, dass Handlungsbedarf bestand. Die TGL hat betont, dass ihr die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig sei.“

Dies gelte offenbar aber immer noch nicht für Sachsen, fügt die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission hinzu. Von dort seien die Signale für eine Rückkehr in den Tarifverband noch immer sehr spärlich. Kratt: „Bei den gegenwärtigen Klagen um Apothekernachwuchs ist das überhaupt nicht nach­zuvollziehen!“

Die Vergütung der übrigen Notdienstzeiten hat sich in Nordrhein wie auch im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) nicht verändert. Die notdienstberechtigten ADEXA-Mitglieder im Kammerbezirk Nordrhein erhalten schriftliche Informationen zu der neuen Tarif­regelung.

Tanja Kratt: „In der zweiten Jahreshälfte werden wir mit der TGL Nordrhein außerdem über einen neuen ­Gehaltstarifvertrag für 2016 ver­handeln.“ |

Dr. Sigrid Joachimsthaler

* mit Ausnahme von Sachsen

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