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Jetzt ist es offiziell
Am 6. Mai ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ein Stellungnahmeverfahren zur Erweiterung der Substitutionsausschlussliste einzuleiten, offiziell im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Die verschiedenen zur Stellungnahme aufgeforderten Organisationen – darunter die ABDA – haben nun bis zum 9. Juni Zeit, dem G-BA mitzuteilen, was sie von seinen Vorschlägen halten.
Schon am 8. April hatte der G-BA seinen Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie gefasst – nun ist er auch offiziell bekanntgegeben. Die bisherige Liste soll künftig ergänzt werden durch weitere Antikonvulsiva, Opioide mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie den Vitamin-K-Antagonisten Phenprocoumon. Wobei man sich im G-BA nicht ganz einig ist, wie viele Antiepileptika hinzukommen sollen.
Verschiedenen Verbänden und Organisationen ist der neue Listen-Entwurf übersandt worden – sie sind nun zur Stellungnahme aufgefordert.
Problem Griechenland
Das griechische Gesundheitssystem weist nach Angaben von Wolfgang Zöller (CSU) nach wie vor Defizite auf. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sei unzureichend, heißt es im Lagebericht an den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Bestimmte hochpreisige Produkte seien nicht verfügbar. Einsparungen würden zu 60 Prozent durch drastische Kürzungen im Arzneimittelbereich und nicht durch Strukturreformen erreicht. Die griechische Arzneimittelbehörde kann wegen Personalmangels und unzureichender regulatorischer Kompetenzen die Arzneimittelzulassung, -überwachung und -preisregelung nur lückenhaft wahrnehmen. Zudem wird die Primärversorgung der Nichtversicherten (rund 30%) dem Bericht zufolge im Wesentlichen von Nichtregierungsorganisationen übernommen. Das auf EU-Mitteln basierende Gutscheinsystem für eine Mindestversorgung deckt nur einen geringen Teil der Not ab. Weiterhin wird von einer niedrigen Impfquote in der Bevölkerung gegen Infektionskrankheiten berichtet.
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