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DAZ aktuell
„Das steht nicht auf der Tagesordnung“
Koalition lehnt regelmäßige Prüfung des Apothekenhonorars ab
„Das steht nicht auf der Tagesordnung“, bestätigte ein Sprecher von CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn gegenüber der DAZ. Er gehe nicht davon aus, dass dieser Punkt noch ins GKV-VSG aufgenommen werde. Zuletzt hatte sich DAV-Chef Fritz Becker mehrfach zuversichtlich gezeigt, dass diese ABDA-Forderung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden könnte. „Es gibt ganz realistische Chancen“, sagte er im Interview mit der Apotheker Zeitung (AZ).
Auf die falsche Karte gesetzt
Beim 52. DAV-Wirtschaftsforum letzte Woche hatte Becker sich noch positiv zur Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro geäußert und betont, die Festschreibung erfordere jedoch zwingend eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Apothekenvergütung. Daraus wird nun wohl nichts. Um die Verankerung der regelmäßigen Honoraranpassung im GKV-VSG nicht zu gefährden, hatte die ABDA zudem andere Honoraraspekte wie die Erhöhung der Rezeptur- oder BtM-Gebühr zurückgestellt.
Innovations-Antragsrecht und Entlassmanagement
An anderer Stelle kann die ABDA voraussichtlich einen kleinen Erfolg verbuchen: Auch die Apotheker können Anträge zur finanziellen Förderung von Modellprojekten durch den neuen Innovationsfonds stellen, beispielsweise für das Medikationsmanagement. Bislang war das Antragsrecht auf Ärzte, Krankenkassen und andere begrenzt und Apotheker ausgeschlossen.
Verständigt hat sich die Koalition zudem auf zwei Details beim Entlassmanagement. So sollen Krankenhäuser den Patienten die kleinste Arzneimittelpackung nach Packungsgrößenverordnung nach dem Klinikaufenthalt mit nach Hause geben können. Außerdem will die große Koalition „Rezeptsammelstellen“ beim Entlassmanagement, gemeint ist wohl die Rezeptvermittlung, verbieten.
Damit greift die Koalition unter anderem eine Forderung des Bundesrates nach einer Klarstellung zum Verbot der Rezeptvermittlung im Rahmen des Entlassmanagements auf. Insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem März 2014 sei es notwendig, klarzustellen, dass kein privater Dritter eine Rezeptvermittlung in Zusammenhang mit dem Entlassmanagement betreiben dürfe, forderten die Länder. Insbesondere gehe es dabei um das Prinzip der freien Apothekenwahl und um das Verhindern von unerwünschten Formen der Zusammenarbeit. |
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