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Was kostet uns das …?
Betriebswirtschaftlicher Aspekt zum Medikationsmanagement
Diener warf einen betriebswirtschaftlichen Blick auf das Medikationsmanagement: Losgelöst von der fachlichen Ausgestaltung und der Frage, wie die Kommunikation zwischen Arzt und Apotheker funktionieren soll, ging er der Frage nach, was die Pläne betriebswirtschaftlich für die Apotheke bedeuten. Für seine Rechnung unterstellte er Gehaltskosten von 40 Euro pro Stunde für einen Approbierten (was allerdings deutlich im übertariflichen Bereich wäre). Zudem ging er davon aus, dass ein Medikationsmanagement bei sieben Millionen Patienten durchgeführt werden soll, die mehr als fünf Arzneimittel in der Dauermedikation einnehmen.
Dauer / Häufigkeit | 1 × pro Quartal | 1 × pro Woche |
---|---|---|
2 Minuten | 37 Mio. Euro bundesweit1.800 Euro pro Apotheke | 485 Mio. Euro bundesweit24.000 Euro pro Apotheke |
20 Minuten | 373 Mio. Euro bundesweit18.000 Euro pro Apotheke | 4,9 Mrd. Euro bundesweit240.000 Euro pro Apotheke |
„Diese Menschen können entweder selten oder häufig in die Apotheke kommen“, erklärte er. Je nach Häufigkeit und Dauer kommt Diener rechnerisch auf folgende Zahlen: Wenn jemand selten kommt und das Gespräch sehr schnell geht, entstehen pro Jahr bundesweit Gesamtkosten von 37 Millionen Euro. Runtergerechnet auf die einzelne Apotheke wären das 1800 Euro. „Das wären noch überschaubare Kosten“, so Diener. Kämen die Patienten aber häufig und das Gespräch dauere lange, steige dieser Geldbetrag auf 4,9 Milliarden Euro bundesweit bzw. 240.000 Euro pro Apotheke.
Medikationsplan ab drei Arzneimitteln?
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) denkt derweil darüber nach, den im E-Health-Gesetz geplanten Medikationsplan auszuweiten. Patienten mit regelmäßiger Medikation könnten dann ab Mitte 2016 leichter einen Anspruch auf den Plan bekommen als zunächst angedacht. „Wir müssen diskutieren, ob das schon ab drei regelmäßig verabreichten Medikamenten gilt“, sagte Gröhe letzte Woche gegenüber der „Hamburger Morgenpost“. Bislang sieht der Gesetzentwurf die Grenze von fünf Medikamenten vor. Mit seiner Bereitschaft, nochmals über die Zahl der regelmäßig eingenommenen Medikamente zu diskutieren, kommt Gröhe Forderungen der ABDA und der Bundesärztekammer (BÄK) entgegen.
Die Festlegung einer Anzahl von fünf oder mehr Arzneimitteln als Voraussetzung für die Erstellung eines Medikationsplans hält die BÄK für „inhaltlich nicht begründbar“. Auch bei weniger als fünf gleichzeitig verordneten Arzneimitteln könnten vermeidbare Risiken bestehen. Die genannte Festlegung könne dazu führen, dass dem Patienten ein Medikationsplan vorenthalten werde. Laut BÄK sollte der Medikationsplan für über 75-jährige Patienten mit mindestens einer Dauermedikation, für Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion oder Lebererkrankung mit Dauermedikation erstellt werden und für alle Patienten mit drei und mehr in Dauermedikationen. |
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