Herstellung

Rezepturtaxation mit einem Klick

Taxmodul zum Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken

Von Beate Riek | Schon seit Langem ist es möglich, mit dem Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken die Herstellung von Rezepturen einfach, effizient und mit der Apothekenbetriebsordnung konform zu dokumentieren: Alle Protokolle sind schnell und komfortabel erstellt. Jetzt hat der Klassiker Zuwachs bekommen! Mit dem neuen Taxmodul genügt in der Regel ein einziger Klick, um die dokumentierte Rezeptur auch zu taxieren. Um den Apotheken den Einstieg in das neue Taxmodul zu erleichtern, gibt dieser Beitrag einen Überblick über seine wichtigsten Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten.

Das Taxmodul ist ein Zusatzmodul zum Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken, das separat freigeschaltet wird. Wenn es installiert ist, schließt es sich nahtlos an die Rezepturdokumentation an. Sobald das Herstellungsprotokoll einer Rezeptur abgeschlossen ist, kann diese unmittelbar taxiert werden.

Abb. 1: Im Taxationsregister sind alle relevanten Einstellungen und Angaben übersichtlich dargestellt.

Bei Auswahl der entsprechenden Option öffnet sich das Taxationsregister, in dem sofort der automatisch berechnete Abgabepreis (VK) angezeigt wird (Abb. 1). Damit das Programm den VK selbst errechnen kann, sind zwei Voraussetzungen erforderlich: Die Herstellungsanweisung der Rezeptur wurde im Laborprogramm erstellt, und die Einkaufspreise der Ausgangsstoffe sind eingetragen. Letzteres sollte ­idealerweise schon bei der Ausgangsstoffprüfung durch Ausfüllen der entsprechenden Felder erfolgen (Abb. 2). Sind beide Voraussetzungen erfüllt, werden bei der Taxation keine weiteren Angaben seitens des Anwenders benötigt. Mit nur einem Klick liegt der fertige Preis vor und kann gespeichert werden.

Abb. 2: Die Einkaufspreise der Ausgangsstoffe müssen ein­getragen sein, damit die Ein-Klick-Taxation funktioniert.

Sofern der Anwender keine Änderungen vornimmt, erfolgt die Berechnung des Abgabepreises automatisch nach den Regeln der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Hilfstaxe für Apotheken. Die gesamte Kalkulation wird in einer detaillierten Übersicht angezeigt. Alle bei der Berechnung berücksichtigten Einstellungen und Angaben sind auf einen Blick ersichtlich, sodass diese jederzeit transparent und nachvollziehbar ist (Abb. 1).

Die Mengen der einzelnen Bestandteile werden mitsamt Einheit aus der Herstelldokumentation übernommen (Bereich 1 in Abb. 3). Sind dort „ungewöhnliche“ Einheiten wie Tropfen oder IE angegeben, rechnet das Taxmodul diese in äqui­valente Masseneinheiten um.

Abb. 3: Die Berechnung der einzelnen Stoffpreise ist jederzeit nachvollziehbar.

Hilfstaxe oder Einkaufspreis?

In der Spalte „Preis“ wird festgelegt, ob der Taxpreis des jeweiligen Stoffes auf Basis der Hilfstaxe oder des tatsächlichen Apothekeneinkaufspreises berechnet wird (Bereich 2 in Abb. 3). Bei Ausgangsstoffen, die nicht in der Hilfstaxe aufgeführt sind, kommt nur der Apothekeneinkaufspreis infrage. Dies wird im Tabellenfeld durch den Eintrag „EK“ gekennzeichnet, wie hier am Beispiel der Wollwachsalkoholsalbe SR DAC gezeigt. Hier besteht somit keine Wahlmöglichkeit.

Ist ein Ausgangsstoff hingegen in der Hilfstaxe gelistet, kann prinzipiell sowohl der Apothekeneinkaufspreis als auch der Hilfstaxepreis für die Berechnung verwendet werden. Deshalb werden im Tabellenfeld die beiden Optionen „HT“ (= Hilfstaxe) und „EK“ (= Einkaufspreis) angezeigt, wie hier am Beispiel des Clotrimazols ersichtlich. Programm­seitig ist immer die Option „HT“ vorgewählt, weil dies der Vereinbarung mit den Krankenkassen entspricht. Die Einstellung kann aber im Bedarfsfall durch den Anwender geändert werden, beispielsweise dann, wenn die Abgabe nicht zulasten der GKV erfolgt.

In der Spalte „Basis-EK [€]“ wird der konkrete Preis angezeigt, der zur Berechnung eines Stoffpreises verwendet wird (Bereich 3 in Abb. 3). Ändert man beispielweise die Option in der Spalte „Preis“ von „HT“ (= Hilfstaxe) auf „EK“ (= Einkaufspreis), so ändert sich automatisch auch der Zahlenwert in der Spalte „Basis-EK [€]“. Die Preisangabe bezieht sich immer auf die Bezugsmenge, die in der gleichnamigen Spalte mitsamt Einheit angezeigt wird. Bei den Hilfstaxepreisen ist die Bezugsmenge fix vorgegeben, bei Taxation auf Basis der tatsächlichen Apothekeneinkaufspreise wird die Einkaufsmenge der jeweiligen, in diesem Rezepturarzneimittel verarbeiteten Stoffcharge verwendet. Da die bei der Herstellung verwendete Stoffcharge bereits zuvor im Herstellungsprotokoll ausgewählt wurde, kann bei der Taxation automatisch der korrekte chargenspezifische Einkaufspreis zugeordnet werden.

Durch Klick auf den Pfeil rechts neben dem Tabellenfeld „Basis-EK“ werden alle im Programm gespeicherten Ausgangsstoffchargen mit den jeweiligen Einkaufspreisen und -mengen in einem eigenen Dialogfenster angezeigt (Abb. 4). Sofern bei der Ausgangsstoffprüfung zwei Einkaufspreise eingetragen wurden, kann in diesem Dialogfenster auch ausgewählt werden, welcher der beiden EKs zur Berechnung verwendet werden soll: der „Listen-EK“ oder der gegebenenfalls rabattierte „Eigene EK“.

Abb. 4: In der Chargenübersicht ist der verwendete EK ersichtlich.

Dichte

Bei flüssigen Rezepturbestandteilen ist für die korrekte Taxation häufig eine Umrechnung von Volumen- in Masseneinheiten (oder umgekehrt) notwendig. Deshalb sind die Dichtewerte der meisten flüssigen Ausgangsstoffe bereits im Laborprogramm hinterlegt. Diese werden in der Spalte „Dichte“ angezeigt und bei Bedarf zur Umrechnung verwendet (Bereich 4 in Abb. 3). Soll bei einem Stoff die Dichte nicht berücksichtigt werden, wird dies mit dem Kürzel „n.b.“ angezeigt.

Stoffpreise

Die Taxpreise der einzelnen Rezepturbestandteile werden auf Basis der in der Übersicht angezeigten Einstellungen, Preise und Menge berechnet. Der in der Spalte „Taxpreis“ angezeigte Wert (Bereich 5 in Abb. 3) entspricht dem anteiligen Stoffpreis inklusive des in der AMPreisV festgelegten 90%igen Zuschlags für Zubereitungen (oder des 100%igen Zuschlags bei Abfüllungen).

Sofern in der Rezeptur gereinigtes Wasser verarbeitet wurde, wird der dafür fällige Qualitätszuschlag automatisch ergänzt. Dieser wird im unteren Bereich des Taxationsfensters addiert (Abb. 5). Soll der Qualitätszuschlag Wasser nicht verrechnet werden, kann der Haken bei der gleichnamigen Option entfernt werden. Umgekehrt kann dieser Haken im Bedarfsfall auch manuell gesetzt werden, unabhängig von den eingetragenen Ausgangsstoffen.

Abb. 5: Der Rezepturzuschlag – und gegebenenfalls der Qualitäts­zuschlag – wird automatisch zugeordnet.

Rezepturzuschlag

Die letzte Position, die zur Preisberechnung eines Rezepturarzneimittels (neben der Mehrwertsteuer) noch berücksichtigt werden muss, ist der Rezepturzuschlag (= Arbeitspreis). Seine Höhe ist in § 5 AMPreisV geregelt. Sofern für die Rezeptur in der Herstellungsanweisung eine Standard-Herstellungstechnik ausgewählt wurde, ordnet das Taxmodul den passenden Rezepturzuschlag automatisch zu (Abb. 5). Ist dies nicht der Fall, so kann der passende Zuschlag über den Button [Rezepturzuschlag ändern] ausgewählt werden (Abb. 6).

Abb. 6: Der Rezepturzuschlag kann auch manuell gewählt werden.

Wird ein Stoff nur abgefüllt, so wird gemäß AMPreisV kein separater Rezepturzuschlag erhoben, sondern der Stoffpreis mit 100%igem Zuschlag berechnet. Das Taxmodul stellt die Berechnung automatisch um, sofern in der Herstellungsanweisung eine Abfüllungs-Herstellungstechnik ausgewählt wurde oder im Fenster „Rezepturzuschlag ändern“ die Option „Abfüllung“ gewählt wird.

Festlegung des Verkaufspreises

Sind alle Stoffpreise und Zuschläge bekannt, wird aus der Summe aller Positionen zzgl. MwSt. der Verkaufspreis errechnet. Sofern keine Einstellungen verändert wurden, entspricht der so ermittelte Verkaufspreis der AMPreisV und kann zur Abrechnung mit den Krankenkassen genutzt werden. Soll die Abrechnung nicht über die Krankenkassen erfolgen, kann der Preis eines nicht verschreibungspflichtigen Rezepturarzneimittels prinzipiell auch frei kalkuliert werden. In diesem Fall kann der Anwender entweder Einstellungen bei den Stoffpreisen verändern (z. B. vom Hilfstaxepreis auf den tatsächlichen EK wechseln) oder einfach einen „Eigenen VK“ in das entsprechende Feld unter dem taxierten VK eintragen (Abb. 5). Durch Klick auf [Speichern] wird der jeweils gewählte Verkaufspreis mitsamt Berechnung zu der Herstellung gespeichert und kann auch im Nachhinein immer wieder aufgerufen und nachvollzogen werden.

Bedrucken von Kassenrezepten

Ist der „taxierte VK“ gespeichert, kann die Detailberechnung direkt aus dem Taxmodul auf das Kassenrezept gedruckt werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Drucker, der von dem Laborprogramm-Computer angesteuert werden kann. Neben speziellen Rezeptdruckern sind auch normale Bürodrucker mit einem Einzug für DIN-A6-Papier geeignet. Wenn ein solcher Drucker nicht zur Verfügung steht, ist alternativ auch das Drucken von Preisberechnungsetiketten möglich.

Gestaltung von Rezepturetiketten

Ein weiteres Highlight im neuen Taxmodul ist das Register zur Gestaltung von Rezepturetiketten, das auch unabhängig von der Preisberechnung genutzt werden kann (Abb. 7).

Abb. 7: Bearbeitete Rezepturetiketten werden zur Rezeptur gespeichert.

Der Aufbau ähnelt dem bisherigen Etikettenbereich des Laborprogramms. Die Textbausteine werden automatisch aus den verschiedenen Bereichen der Rezepturdokumentation übernommen und gemäß der Etikettenvorlage angeordnet. Der Anwender kann bei Bedarf manuell Umbrüche entfernen, die Schriftgröße anpassen etc., um die Gestaltung des Etiketts zu optimieren. Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Etikettenbereich des Laborprogramms ist jedoch: Alle vorgenommenen Anpassungen können jetzt gespeichert werden. Öffnet man das Etikett zu einem späteren Zeitpunkt erneut, sieht es genau so aus, wie es gespeichert wurde. Und was in der Praxis noch wichtiger ist: Die Anpassungen bleiben auch bei einer Wiederholungsherstellung erhalten. Wird die Rezeptur also zu einem späteren Zeitpunkt erneut hergestellt, entspricht das Layout des Rezepturetiketts exakt der zuletzt gespeicherten Version. Lediglich patientenbezogene Angaben (Name, Dosierung) und Datums­angaben werden automatisch aktualisiert.

Sonderfall: Rezepturen mit Fertigarzneimitteln

Wurden in einer Rezeptur Fertigarzneimittel verarbeitet, sind beim Taxieren ein paar Besonderheiten zu beachten. In diesem Fall ist es erlaubt, die Kosten der ganzen Packung des Arzneimittels zu verrechnen, selbst wenn diese nicht vollständig verbraucht wurde. Das Taxmodul erkennt Fertigarzneimittel und passt die Berechnung automatisch an. Ersichtlich ist dies im Taxationsregister daran, dass in der Spalte „Pck.“ ein Haken im Optionskästchen angezeigt wird. Soll im konkreten Fall nicht die ganze Packung taxiert werden, kann der Haken manuell entfernt werden. Dann erfolgt die Berechnung des Stoffpreises wieder anteilig, wie bei regulären Ausgangsstoffen.

Das Optionskästchen „Pck.“ erscheint auch bei Ausgangsstoffen, sofern die Preisoption „EK“ gewählt ist. Programmseitig ist sie dort aber nicht aktiviert, weil die Abrechnung ganzer Packungen von Ausgangsstoffen seitens der AMPreisV nicht vorgesehen ist.

Abb. 8: Bei eingesetzten Fertigarzneimitteln wird automatisch die ganze Packung abgerechnet.

Fertigarzneimittel, die der Herstellung von Rezepturen dienen, werden im Laborprogramm separat angelegt und gespeichert. Sofern dort die verschiedenen Packungsgrößen eines Fertigarzneimittels mit PZN hinterlegt sind, kann das Programm die Listen-Einkaufspreise der Artikel selbst über eine Schnittstelle zur Warenwirtschaft aktualisieren. Falls die existierende Schnittstelle durch den Warenwirtschaftsanbieter der Apotheke nicht bedient wird, trägt der An­wender die Preise selbst ein. Dann sollte er aber vor einer konkreten Taxation die Aktualität des gespeicherten Preises überprüfen, woran ihn in der Übersicht das Merkmal „Prüfen“ in der Spalte „Preis“ erinnert.

Sofern zu dem Fertigarzneimittel mehrere Packungsgrößen mit Einkaufspreisen hinterlegt sind, wird vom Taxmodul automatisch die Packungsgröße gewählt, die den günstigsten Taxpreis ergibt.

Intelligentes Zusatzmodul

Das Taxmodul zum Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken stellt eine intelligente und äußerst hilfreiche Er­weiterung des Programms dar. Der Aufwand seitens des Anwenders besteht lediglich darin, bei der Ausgangsstoffprüfung darauf zu achten, die Einkaufspreise einzutragen. Gegebenenfalls können diese aber auch später nachgetragen werden. Ist dies geschehen, funktioniert die Preisberechnung in den allermeisten Fällen vollautomatisch. Ergänzende Eingaben sind dann nur noch in Spezialfällen erforderlich.

Das Taxmodul erkennt Situationen, die Sonderregelungen erfordern, automatisch (Abfüllungen, Fertigarzneimittel …) und stellt die Berechnung entsprechend um. Etwaige Umstellungen sind dabei jederzeit durch entsprechende Kennzeichnungen sicht- und nachvollziehbar.

Die neuerliche, mühsame Eintragung der Rezepturzusammensetzung in ein separates Taxationsprogramm gehört damit endlich der Vergangenheit an. |

Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken

Das Rundum-sorglos-Programm bietet Lösungen für alle Ab­läufe bei der Ausgangsstoffprüfung und Rezepturherstellung.

  • Ausgangsstoffprüfung: Für über 1800 Drogen, Ausgangsstoffe und Packmittel finden Sie alle relevanten Methoden zur Identitätsprüfung, sowohl aus den Arzneibüchern als auch aus anderen anerkannten wissenschaftlichen Werken.
  • Datenbankgestützte Plausibilitätsprüfung: Bei neuen Rezepturen werden Sie zuverlässig durch die Plausibilitätsprüfung geleitet – so haken Sie alle relevanten Punkte einfach und systematisch ab.
  • Rezepturdokumentation: Ob Herstellungsanweisung oder Herstellungsprotokoll – dank vorformulierter Textbausteine sind beide Dokumente schnell und einfach erstellt.
  • Neu! Taxation: Mit dem optionalen Taxmodul ist der Rezepturpreis nur noch einen Klick entfernt. Sparen Sie sich die doppelte Eingabe von Rezepturen in ein separates Taxationsprogramm – und damit Zeit und Geld! Denn alle zur Taxation benötigten Angaben haben Sie bereits im Laborprogramm gespeichert. Die Preisberechnung erfolgt automatisch nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Eine Umstellung auf freie Kalkulation ist im Bedarfsfall möglich.

Hans Lennartz und Andreas S. Ziegler

Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken

1 CD-ROM, 689,– €. Kostenpflichtige CD-ROM-Updates ca. 2× jährlich (berechtigen zum Zugriff auf Online-Updates).

Vollversion Laborprogramm ohne QES 8 Wochen kostenlos zum Testen.

Taxmodul zum Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheken

Jährliche Nutzungslizenzgebühr 124,– €. Online-Updates kostenlos. Nutzung nur in Verbindung mit dem „Dr. Lennartz ­Laborprogramm für Apotheken“ möglich.

Taxmodul 3 Monate kostenlos zum Testen.

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Tel. 0711 – 25 82 341, Fax: 0711 – 25 82 290

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oder unter www.deutscher-apotheker-verlag.de

Autorin

Beate Riek, Apothekerin, Stuttgart

briek@deutscher apotheker-verlag.de

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