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Tarifbindung zahlt sich aus – besonders für Frauen

Über neun Prozent höhere Bruttostundenlöhne

Beschäftigte, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, erhalten mehr Gehalt als Arbeitnehmer ohne Tarifbindung. Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Frauen mehr als Männer von diesem Effekt profitieren: Ihre Stundenlöhne liegen im Schnitt um 9,2 Prozent höher als bei Kolleginnen, die nicht nach Tarif vergütet werden. Bei Männern beträgt das Plus 6,6 Prozent.

Frauen erhalten mit Tarifvertrag im Durchschnitt 17,70 Euro pro Stunde und ohne Tarif 13,90 Euro. Bei den Männern sind die Stundenlöhne mit 23,60 Euro (Tarif) und 18,90 Euro (ohne Tarif) deutlich höher.

Arbeiten weibliche Beschäftigte in einer Branche mit hohem Frauenanteil und niedriger Tarifbindung, fällt der positive Effekt der Tarifbindung noch höher aus: so beispielsweise 17,3 Prozent im Einzelhandel.

Ein Blick auf die Apotheken

„Wir sehen dieses Phänomen auch im Apothekenbereich“, sagt ADEXAs Zweite Vorsitzende Tanja Kratt und verweist auf den Vergleich der Gehälter im tariflosen Sachsen mit den anderen Kammerbezirken. Um hier endlich eine Verbesserung für die Angestellten zu erreichen, hat ADEXA den neuen SAV-Chef nach Hamburg zu einem Gespräch eingeladen. „Sachsens Apotheken sind ja wirtschaftlich nicht schlechter gestellt als der Rest der Republik“, fügt Kratt an. „Und gerade Sachsen braucht auch ein positives ­Signal an den Nachwuchs, um dem Fachkräftemangel bei Approbierten und PTA zu begegnen. Die stark rückläufige Zahl an Pharmazie-Ingenieuren wird den Apotheken im Freistaat schon bald spürbare Probleme ­bereiten.“

Nicht hinzunehmen ist eine Entwicklung in Sachsen, PTA-Praktikantinnen keine Vergütung zu zahlen. „Das ist nicht nur extrem unfair den jungen Auszubildenden gegenüber, sondern auch rechtswidrig“, betont Tanja Kratt. Das Bundesarbeitsgericht habe bereits vor Jahren klargestellt, dass selbst bei fehlender Tarifbindung Auszubildenden eine Vergütung zu zahlen ist, die bei mindestens 80 Prozent des Tarif­niveaus liegen muss. „Insofern be­wegen sich Apothekenleiter, die gar keine Vergütung zahlen, auf sehr ­dünnem Eis.“ |

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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