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Aus den Ländern
LAK plant neues Notdienstportal
Baden-Württemberg: Parlamentarischer Abend in Berlin
Am 24. März hatten LAK und LAV zu ihrem traditionellen Parlamentarischen Abend in die Baden-Württembergische Landesvertretung geladen. Zahlreiche Staatssekretäre und Bundestagsabgeordnete aus dem Ländle folgten der Einladung zu Gesprächen und schwäbisch-badischer Küche – darunter Annette Widmann-Mauz (CDU), Hilde Mattheis (SPD) und Michael Hennrich (CDU).
Becker: Apotheker nicht schuld an Ausgabenplus
LAV-Chef Fritz Becker berichtete zunächst über die wirtschaftliche Lage. Das in Baden-Württemberg zu verzeichnende Plus von 8,3 Prozent bei den Arzneimittelausgaben (ohne Impfstoffe und Rabattverträge) sei nicht auf die Apotheken zurückzuführen, betonte er. 5,4 Prozentpunkte gingen auf das Konto hochpreisiger Arzneimittel („Sovaldi-Effekt“), 2,7 Prozentpunkte auf das der abgesenkten Herstellerabschläge. Mit lediglich 0,2 Prozentpunkten schlage die Nacht- und Notdienstpauschale für die Apotheken zu Buche. Da es auch nur eine marginale Mengenausweitung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gab (bundesweit + 0,2%), das Apothekenhonorar aber packungsbezogen ist, sei das Einkommen der Apotheker weitgehend stabil geblieben.
Weiterhin zeigte Becker die politischen Positionen der Apothekerschaft im Zusammenhang mit den aktuellen Entwürfen zum GKV-Versorgungsgesetz, dem Präventions- und E-Health-Gesetz auf. Dabei ging er über die kurz zuvor veröffentlichte offizielle Stellungnahme der ABDA zum GKV-VSG hinaus. Die ABDA fordert als weitergehenden Handlungsbedarf „nur noch“ die jährliche Überprüfung des Apotheken-Fixzuschlages sowie eine Anpassung der Arbeitspreis für die Herstellung parenteraler Zubereitungen. Becker hingegen bekräftigte auch die zuvor geäußerten Forderungen:
- einen Festzuschlag für Rezepturen,
- die Vergütung für Betäubungsmittel und die Notdienstpauschale anpassen,
- die Importförderklausel abschaffen.
Hanke: flächendeckende Versorgung funktioniert
Kammerpräsident Hanke zeigte den anwesenden Politikern auf, wie Apotheken die flächendeckende Versorgung sichern – trotz zurückgehender Apothekenzahl. Dabei helfen Rezeptsammelstellen, Botendienste und die Notdienste. Anders als die Ärzte seien Apotheken im Ländle jederzeit verlässlich notdienstbereit, betonte Hanke: In 93 Notdienstkreisen leisten täglich 150 bis 170 Apotheken ihren Dienst rund um die Uhr. Die 92 ärztlichen Notfallpraxen in Baden-Württemberg hingegen haben häufig nur zwei Stunden geöffnet – eine einheitliche Regelung gebe es nicht, es sei „teilweise ein Trauerspiel“, so Hanke.
Die Notdienste der Apotheken den Notfallpraxen anzupassen – davon hält der Kammerpräsident nichts. Er hält bewusst an der dezentralen Organisation fest, zumal mehr als 50 Prozent der Notdienstkunden Arzneimittel aus der Selbstmedikation verlangen, und viele weitere mit „normalen“ Rezepten kommen, die kein Notfall sind.
Wer in einer Notfallpraxis war und dann nach einer Apotheke in der Nähe sucht, dem soll künftig ein neues Notdienstportal helfen. Hier sind alle baden-württembergischen Notfallpraxen eingepflegt. Hat man eine Notfallpraxis ausgewählt, kann man einen Kilometer-Umkreis eingeben, innerhalb dessen die dienstbereiten Apotheken angezeigt werden. Derzeit fehlen noch die Öffnungszeiten der Notfallpraxen, zudem hat sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) noch nicht verpflichtet, Änderungen umgehend anzuzeigen. Wenn all dies mit der KV geregelt ist, soll das Notdienstportal freigeschaltet werden. Dies soll im Laufe dieses Jahres geschehen, hofft Hanke. |
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