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Gesundheitspolitik
Länder für umfassenderes Berufsbild
Apotheker gibt es auch außerhalb der Offizin
Der Gesundheitsausschuss hatte zur Neufassung der Bundes-Apothekerordnung empfohlen, Tätigkeiten von Apothekern in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, der pharmazeutischen Industrie sowie in Lehre und Forschung in den Kriterienkatalog aufzunehmen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte in einem Zehn-Punkte-Katalog die Definition der apothekerlichen Tätigkeiten auf Aufgaben in der Offizin eingeengt. Dem konterten die Länder: „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen. Auch außerhalb der Apotheke sichern Apothekerinnen und Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie“.
Die Neufassung der Bundes-Apothekerordnung ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie (2013/55/EU) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist zustimmungspflichtig und soll von der Länderkammer am 18. Dezember endgültig verabschiedet werden. Vorher muss die Bundesregierung noch eine Gegenäußerung zur Bundesratsempfehlung abgeben. Stellt sie sich gegen die Länder, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. |
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