Wertvolle Hilfe für die Apothekenpraxis

Neuer Kommentar zum Apothekengesetz von Kieser / Wesser / Saalfrank

Apotheken schützen die Bevölkerung vor Miss- und Fehlgebrauch von Arzneimitteln. Sie beraten und versorgen die Bevölkerung, wenn der Gang zum Arzt, zur Ärztin noch nicht erforderlich scheint. Sie beliefern die ärztlichen Verordnungen und stehen dafür ein, dass diese keine groben Fehler enthalten, indem sie bei Zweifeln die Rücksprache mit den Ärztinnen und Ärzten suchen, die Arzneimittelkombinationen rezeptiert haben. Sie stehen der Ärzteschaft in pharmakolo­gischen, toxikologischen, pharmakokinetischen, technologischen und vielen anderen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Sie versorgen und beraten Krankenhäuser, Seniorenheime, Rehabilitationskliniken, ambulante Dienste und täglich die Bevölkerung vor Ort. Bei Tag und bei Nacht sind sie ansprechbar, indem sie einen Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst organisieren. Sie unterstützen die Gesundheitsbehörden, liefern Menschen, die nicht mehr selbst in die Apotheke kommen können, die notwendigen Medikamente nach Hause. Sie bemühen sich um die Verständigung in verschiedenen Sprachen, um auch denen sachgerechte Ansprechpartner zu sein, die aus fremden Ländern nach Deutschland kommen. Der Aufgabenkatalog der Apotheken ist groß und wächst immer weiter.

Ergänzung zum „Cyran/Rotta“

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine Vielzahl von vor allem rechtlichen Fragen, die grundsätzlich durch das Apothekengesetz und der darauf basierenden Apothekenbetriebsordnung beantwortet werden müssen. Einen Kommentar zur Apothekenbetriebsordnung hat der Deutsche Apotheker Verlag schon lange mit dem Werk von Cyran/Rotta im Angebot. Es ist aus der Fachliteratur nicht mehr wegzudenken. Insofern ist das neue Werk, der Kommentar zum Apothekengesetz, der analog aufgebaut ist und ein entsprechendes Erscheinungsbild hat, eine gute Ergänzung. Dies gilt auch für die inhaltlichen Bezüge, die das Autorenteam immer wieder herstellt.

Die übersichtliche Darstellung, die Nutzung von „optischen“ Griffleisten für die einzelnen Vorschriften, das Absetzen und Unterlegen mit Grauabstufungen, das klare Schriftbild, die deutliche Sprache und die gute Gliederung lassen den Nutzer, die Nutzerin gerne zu diesem Werk greifen. So ist - besonders geeignet auch für den wissenschaftlichen Gebrauch – jeder Vorschrift ein Literaturverzeichnis vorangestellt. Der Gesetzgeber selbst hat die Normen nicht betitelt. Insoweit sind die im Kommentar gewählten Überschriften aus Gründen der Übersichtlichkeit hilfreich.

Das Werk lebt von der Praxis­erfahrung des Autorenteams

Wie in jeder allgemein gültigen Norm kann und darf der Gesetzgeber grundsätzlich keine Einzelfälle regeln. Wie sollte er sonst den vielfältigen Lebenssituationen gerecht werden? Daher ist es wichtig, dass eine Kommentierung, geprägt von den Notwendigkeiten der Praxis, die sachgerechte Anwendung der Regelungen auf Einzelfälle projiziert.

Dazu sind Erfahrung und Kenntnis der Praxisprobleme erforderlich. Das Autorenteam bewegt sich schon lange im System des Apothekenrechts. Bisherige Einzelveröffentlichungen wie z. B. im Bereich des Heimversorgungsrechts belegen dies. Sie haben ebenso wie eine umfassende Literatur- und Rechtsprechungsauswertung Eingang in den Kommentar gefunden. Dabei hat man sich auch nicht gescheut, ältere Literatur und Rechtsprechung heranzuziehen, die heute noch Gültigkeit hat.

Aktuell und ausführlich setzt sich das Werk beispielsweise mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang in ausgelagerten Apothekenbetriebsräumen pharmazeutische Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen. Dies sind Fragen, die zunehmend Bedeutung durch die Belieferung von Heimen und ambulanten Diensten sowie den Versandhandel selbst erhalten. Dazu zählt z. B. die sehr schwierige Frage, ob eine Abgabe von Arzneimitteln aus diesen Räumen erfolgen darf. Im Bereich des Versandhandels hat der Gesetzgeber sich deutlicher positioniert. Ob er allerdings eine wei­tere Dispensierstelle etwa für die Heimversorgung einrichten, eine Analogie zur Versandapo­theke herstellen oder eine Abgabestelle für die Heimversorgung sui generis kreieren wollte, könnte noch detaillierter ausgeführt werden.

Der Versandhandel hat zwischenzeitlich einen hohen Stellenwert erhalten. Die Kommentierung berücksichtigt dies zu § 11a ausführlich. Das Widerrufsrecht bei Bestellungen wird erörtert. Die Differenzierungen im Rahmen der Fernabsatzgeschäfte bei ge­legentlichen häuslichen Zustellungen und eingerichteten Bo­tendiensten wird angesprochen. Art und Umfang von Informationspflichten im Kontext mit Datenschutzbestimmungen benennt das Autorenteam ebenfalls. Werbemaßnahmen, die erlaubt sind oder bereits das Berufsrecht tangieren, werden aufgegriffen, allerdings berufsrechtlich nicht bewertet. Letzteres wäre auch nicht Aufgabe des Kommentars.

Leider nehmen in Apotheken wie in anderen Wirtschaftsbetrieben Insolvenzen zu. An drei Stellen setzen sich die Autoren in groben Zügen damit auseinander. In der Praxis akut auftretende Fragen wie etwa der Umgang mit dem Warenlager im Insolvenzfall oder die Problematik der Eigenverwaltung werden nicht erörtert. Aber bei einem Loseblattwerk dürfte es eine willkommene Herausforderung sein, in der nächsten Aktualisierungslieferung dazu Stellung zu nehmen.

Insgesamt ist die Fachliteratur um ein hervorragendes Werk bereichert worden, das der Apothekenpraxis wertvolle Hilfe sein wird. |


Dr. Dorothea Prütting, Ministerialdirigentin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf


Timo Kieser, Sabine Wesser und Valentin Saalfrank

Apothekengesetz Kommentar

824 S. Loseblatt-Ausgabe, 76,00 Euro

ISBN 978-3-7692-6083-0

Deutscher Apotheker Verlag 2015


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