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Gesundheitspolitik
Retaxationen wegen Arztsoftware?
GKV-Spitzenverband befürwortet Aktualisierung im Zwei-Wochen-Rhythmus
„Mangelnde Aktualität der Verordnungssoftware ist eine wesentliche Ursache für vermeidbare Fehler, die einen Großteil der Retaxierungsvorgänge gegenüber Apotheken ausgelöst haben“, schreibt der GKV-Spitzenverband und befürwortet zugleich die vom Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz beabsichtigte raschere Aktualisierung der Praxissoftware der Ärzte im Zwei-Wochen-Rhythmus. In den meisten Retax-Fällen werfen die Kassen bislang allerdings den Apothekern eine falsche Abgabe bei Rabattvertragsarzneimitteln oder Formfehler vor.
Der GKV-Spitzenverband fordert jetzt, die Funktionalität der Praxissoftware „im täglichen Einsatz regelmäßig“ zu überprüfen. Probleme durch unklare oder fehlerhafte Verordnung äußerten sich „erst außerhalb der Arztpraxis, beispielsweise bei Einlösung der Verordnung in einer Apotheke oder bei einem Heilmittelerbringer“. Weil dem Arzt selbst kein Nachteil durch fehlerhafte Verordnungen entstehe, fehle es an Anreizen, „diese Fehler zu minimieren“. Deshalb müssten „anlassgerechte Sanktionsmöglichkeiten“ geschaffen werden.
KBV: zu hoher Aufwand
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt eine Verkürzung des Update-Rhythmus hingegen ab. „Diese ist nicht umsetzbar“, so die KBV in einer Stellungnahme zum E-Health-Gesetz. Der 14-tägige Rhythmus würde einen deutlich erhöhten Aufwand verursachen. In der großen Mehrzahl der Arztpraxen werde die Software heute quartalsweise durch Versand und Einspielen eines Datenträgers alle drei Monate aktualisiert. Eine 14-tägige Aktualisierung per Datenträger werde außerdem von den Softwareherstellern nicht angeboten.
„Es ist davon auszugehen, dass die Softwarehersteller die Kosten für diesen gesetzlich bedingten höheren Aufwand vollständig auf die Arztpraxen umlegen. Ein 14-tägiger Versand von DVDs würde zudem einen geschätzten Bedarf von ein bis zwei Millionen DVDs pro Jahr verursachen, die nach erfolgtem Update im Müll landen. Hinzu kommt ein deutlich höherer organisatorischer und personeller Aufwand in den Praxen, der durch das sechsmal häufigere Aktualisieren der Praxissoftware entsteht“, so die KBV im Februar 2015 in einer ersten Reaktion. |
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