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- AZ 31-32/2015
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Alles sicher!?
Auch wenn sich der so genannte Delegierte Rechtsakt verspätet: Weder EU-Kommission noch BMG lassen Zweifel daran aufkommen, dass spätestens Anfang 2019 in allen EU-Staaten ein System der „End-to-End-Verification“ aller verschreibungspflichtiger Arzneimittel etabliert sein muss (s. „SecurPharm funktioniert“). Dann muss jede Rx-Packung vom pharmazeutischen Unternehmer mit einer individuellen Seriennummer versehen und in das System eingebucht werden. Bei der Abgabe in der Apotheke wird es dann wieder ausgebucht. In Deutschland soll das securPharm-System diese Aufgaben übernehmen.
Die gute Nachricht: In der Apotheke wird securPharm wohl wenig zusätzlichen Aufwand verursachen. Laut dem am Testbetrieb teilnehmenden BAV-Vorsitzenden Hubmann erkennen die heute ausgelieferten Scanner bereits den neuen 2D-Code, der die Seriennummern enthält. Die Abfrage in der Datenbank dauert nur Sekundenbruchteile, größere Probleme gebe es nicht. Wenn später noch die Chargenbezeichnungen und vor allem die Verfalldaten über den neuen Code direkt in die Warenwirtschaft eingespielt werden, könnte das sogar zu erheblichen Zeitersparnissen im Wareneingang führen.
Bleibt als Wermutstropfen, dass ausgerechnet das heute wohl größte Problem für die Arzneimittelsicherheit in Europa – der Diebstahl und das anschließende Wiedereinschleusen von Arzneimitteln in den legalen Vertrieb – von dem auf die Bekämpfung von Fälschungen ausgelegten System nicht erfasst wird. Dafür müsste jede Packung bei jedem Beteiligten der Versorgungskette gescannt und überprüft werden. Aber ein solches „Track & Trace“ wollte man bei securPharm ausdrücklich nicht etablieren ...
Dr. Benjamin Wessinger
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